Mannesmann Line Pipe GmbH, Hamm (Kissinger Weg, 59067 Hamm). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.06.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.06.2006 mit der Röhrenwerk Gebr. Fuchs GmbH mit Sitz in Siegen-Kaan (HR B 1435, Amtsgericht Siegen) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
59067 Hamm
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Amtsgericht: Hamm
Rechtsform: GmbH