Manss Fruchtimport Bochum GmbH, Bochum, Freudenbergstraße 45, 44809 Bochum. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (260 IN 140/11) vom 01.11.2011 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Manss Fruchtimport Bochum GmbH, Bochum (Freudenbergstraße 45, 44809 Bochum). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2006. Großhandel mit Obst, Gemüse, Südfrüchten, Exoten, Fisch und Feinkost und anderen Bedarfsartikeln sowie alle Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten, sich an solchen Unternehmen beteiligen und auch Zweigniederlassungen errichten. 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kuse, Rainer, Hamm, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Kramer, Oliver, Hamm, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Manss Fruchtimport GmbH & Co. KG, Bochum (AG Bochum, HRA 3560) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.08.2006/21.12.2006. Das Stammkapital der Gesellschaft ist um 48.000 Euro auf insgesammt 100.000 Euro erhöht worden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.