Manzbeton Verwaltungs-GmbH, Filderstadt, Dieselstr. 7-9, 70794 Filderstadt. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 03.05.2013 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Manzbeton Verwaltungs-GmbH, Filderstadt, Dieselstr. 7-9, 70794 Filderstadt. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.04.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.04.2013 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SEH Steine- und- Erden-Hof GmbH Filderstadt", Filderstadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 224284) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Manzbeton Verwaltungs-GmbH, Filderstadt, Dieselstr. 7-9, 70794 Filderstadt. Bestellt als Geschäftsführer: Manz, Barbara, Filderstadt, * ‒.‒.‒‒; Manz, Markus, Filderstadt, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Manz, Fritz, Filderstadt, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.