HRB 10468: Marcellus Ellebracht Immobilien GmbH, Harsewinkel, Ostortstr. 7, 33428 Harsewinkel. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital und Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 26.000,00 EUR auf 51.000,00 EUR beschlossen. 51.000,00 EUR.
HRB 10468: Marcellus Ellebracht Immobilien GmbH, Harsewinkel, Ostortstr. 7, 33428 Harsewinkel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.07.2016. Geschäftsanschrift: Ostortstr. 7, 33428 Harsewinkel. Gegenstand: die Errichtung, der Erwerb und das Halten von Grund und Boden, Gebäuden und beweglichem Anlagevermögen sowie die Vermietung und Verpachtung dieses Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ellebracht, Marcellus, Harsewinkel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Ellebracht, Simone, Harsewinkel, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Marcellus Ellebracht Immobilien GmbH & Co. KG, Harsewinkel (AG Gütersloh HRA 6221) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.07.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.