Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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Einzelprokura:
Wehrs, Sebastian, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
18.03.2024
Thomas |
11 |
a)
Margaretenhort gGmbH
c)
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
des Wohlfahrtwesens, der Jugendhilfe, der
Erziehung, der Berufsbildung sowie die
selbstlose Unterstützung hilfebedürftiger
Personen, die infolge ihres körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustands oder
aufgrund wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit
(im Sinne von § 53 AO) auf die Hiffe
anderer angewiesen sind.
Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch
(a) die Betreuung von sozial
benachteiligten, in der Entwicklung oder
schulisch auffälligen Kindern, Jugendlichen
und Heranwachsenden in deren Familien in
unterschiedlichen ambulanten und
stationären Wohnbetreuungsformen oder in
Schulen sowie die Beratung und Förderung
von Familien und/oder deren Unterstützung
in Betreuungseinrichtungen.
(b) Betreuungsmaßnahmen an
Regelschulen
(c) die Errichtung und der Betrieb von
Kindertageseinrichtungen
(d) die (pflegerische/therapeutische)
Unterstützung und Betreuung von
psychisch kranken oder geistig behinderten
Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
sowie von psychisch kranken oder geistig
behinderten Eltern und deren Kindern. Die
Betreuung erfolgt in ihren Familien oder in
Betreuungseinrichtungen sowie durch
konkrete Angebote der Berufsförderung
und - qualifizierung im Sinne der
Sozialgesetzgebung. Die Angebote der
Gesellschaft sollen den begünstigten
Personenkreis an ein selbstbestimmtes und
eigenständiges Leben zur Bewältigung des
Alltags einschließlich der
Tagesstrukturierung heranführen.
Die Verwirklichung des Satzungszweckes
erfolgt auch durch
(a) ein planmäßiges Zusammenwirken
mittels eines gemeinsamen, inhaltlich
aufeinander abgestimmten und
koordinierten Wirkens im Rahmen der oben
benannten Zwecke oder einzelner der
benannten Zwecke
- mit Körperschaften im
Unternehmensverbund der Gesellschaft,
- mit Mitgliedsorganisationen des
Diakonischen Werkes Hamburg -
Landesverband der Inneren Mission e.V.
sowie
- mit weiteren Körperschaften entsprechend
einer Anlage "Kooperationspartner" zum
Gesellschaftsvertrag in ihrer jeweils
gültigen Fassung,
sofern diese die Voraussetzungen der §§
51 bis 68 AO erfüllen und die Kooperation
den jeweiligen Zweckbetrieben dient.
(b) die vollständige oder teilweise
Zuwendung eigener Mittel an andere
steuerbegünstigte Körperschaften oder
juristische Personen des öffentlichen
Rechts, die die zugewandten Mittel
ausschließlich und unmittelbar für
steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden (§
58 Nr. 1 AO) haben. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2022 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen,
insbesondere in den §§ 1 Abs. (1) (Firma) und 2 (Zweck und
Gegenstand der Gesellschaft). |
a)
28.11.2022
Reiche
b)
Fall 11 |
HRB 95198: Margaretenhort Kinder- und Jugendhilfe gGmbH, Hamburg, Hölertwiete 5, 21073 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens), 11 (Verwaltungsrat) und 16 (Vertretung der Gesellschaft). Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der Erziehung, der Bildung sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die infolge ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder aufgrund wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit (im Sinne von § 53 Nr. 2 AO) au die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Betreuung von sozial Benachteiligten, in der Entwicklung oder schulisch auffälligen Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden in deren Familien, in unterschiedlichen ambulanten und stionären Wohnbetreuungsformen oder in Schulen sowie die Beratung und Förderung von Familien und/oder deren Unterstützung in Betreuungseinrichtungen. Darüber hinaus führt die Gesellschaft Betreuungsmaßnahmen an Regelschulen durch. Außerdem wird der Satzungszweck verwirklicht durch Hilfe für sowie Unterstützung und Betreuung von psychisch kranken oder geistig behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie von psychisch kranken oder geistig behinderten Eltern und deren Kindern. Die Unterstützung und Betreuung erfolgt in ihren Familien oder in Betreuungseinrichtungen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
HRB 95198: Margaretenhort Kinder- und Jugendhilfe gGmbH, Hamburg, Hölertwiete 5, 21073 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Margaretenhort Sozialpsychiatrische Betreuung gGmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 95197) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 95198: Margaretenhort Kinder- und Jugendhilfe gGmbH, Hamburg, Hölertwiete 5, 21073 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Böstel, Sebastian, Bonn, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Rißmann, Rainer, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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