Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
7 |
c)
Gegenstand des Unternehmens ist
die Vermietung und Verpachtung
von Grund und Boden und die Er-
richtung von Gebäuden zur eige-
nen Vermietung |
|
|
|
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 26.10.2023
ist der Gesellschaftsvertrag geän-
dert in § 2 (Gegenstand des Unter-
nehmens) |
a)
12.12.2023
Kistenmacher |
HRB 1095 OL: Margret und Klaus Haskamp GmbH, Heiligenhafen, Strandhusen 6b, 23774 Heiligenhafen. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Haskamp, Klaus; Geschäftsführer: 2. Haskamp, Margret, geb. Schümann, * ‒.‒.‒‒, Heiligenhafen; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 1095 OL: Margret und Klaus Haskamp GmbH, Heiligenhafen, Strandhusen 6b, 23774 Heiligenhafen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.10.2015 wurde der Gesellschaftsvertrag geändert in § 7 (Stimmrecht).
Margret und Klaus Haskamp GmbH, Heiligenhafen (Strandhusen 6b, 23774 Heiligenhafen). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.04.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage ist die Haskamp Grundbesitz OHG mit Sitz in Heiligenhafen (Amtsgericht Lübeck, HRA 1450 OL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses als nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht gilt, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..