HRB 16447: MariTel GmbH, Kaarst, An der Alten Mühle 27 a, 41564 Kaarst. Geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nunmehr bestellt als Liquidator: Fink, Volker, Kaarst, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Fink, Volker, Kaarst, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss vom 25. September 2019 aufgelöst.
HRB 16447: MariTel GmbH, Kaarst, An der Alten Mühle 27 a, 41564 Kaarst. Die Gesellschafterversammlung vom 20. August 2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Betreuung von Ferien- und Wohnimmobilien, Angebot von Produkten und Dienstleistungen für den Outdoor- und Freizeitbereich sowie wirtschaftliche Beratung für Unternehmen und Gewerbetreibende insbesondere im Telekommunikationsbereich.
MariTel GmbH, Kaarst, An der Alten Mühle 27 a, 41564 Kaarst. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30. November 2011. Geschäftsanschrift: An der Alten Mühle 27 a, 41564 Kaarst. Gegenstand: Angebot von Produkten (im Groß- und Einzelhandel) und Dienstleistungen für den Wassersport- und Outdoorbereich sowie Beratungsleistungen im Bereich der Telekommunikation für Endnutzer und Telekommunikationsanbieter. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Bei Vorhandensein von mehreren Geschäftsführern kann durch Gesellschafterbeschluss einem einzelnen oder mehreren von ihnen die Befugnis zur Alleinvertretung gewährt werden. Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB durch Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit befreit werden. Gleiche Vertretungsregelung gilt auch für Liquidatoren. Bestellt als Geschäftsführer: Fink, Volker, Kaarst, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.