Maria Blenker GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Gescher (Liebigstrasse 9, 48712 Gescher). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Spedition Blenker GmbH & Co. Kommanditgesellschaft am 21.11.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Maria Blenker GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Gescher (Liebigstrasse 9, 48712 Gescher). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2007 in Verbindung mit dem Änderungsvertrag vom 07.11.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2007 und 07.11.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.08.2007 und 07.11.2007 mit der Spedition Blenker GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Gescher (Amtsgericht Coesfeld HRA 3128) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.