Marie Bertermann GmbH & Co. KG, Minden (Lahder Straße 28, 32423 Minden). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bäckerei Bertermann GmbH am 13.05.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Marie Bertermann GmbH & Co. KG, Minden (Lahder Straße 28, 32423 Minden). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.03.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.03.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.03.2011 mit der Bäckerei Bertermann GmbH mit Sitz in Minden (AG Bad Oeynhausen HRB 4967) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.