HRB 11654: Marien Service GmbH, Siegen, Kampenstraße 51, 57072 Siegen. Die Gesellschafterversammlung vom 16. Dezember 2021 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 11654: Marien Service GmbH, Siegen, Kampenstraße 51, 57072 Siegen. Nicht mehr Geschäftsführer: Rzisnik, Christoph, Castrop-Rauxel, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11654: Marien Service GmbH, Siegen, Kampenstraße 51, 57072 Siegen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18. Juni 2018. Geschäftsanschrift: Kampenstraße 51, 57072 Siegen. Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere beim Betrieb von Restaurants, Cafés und Kioskbetrieben, im Bereich Logistik, beim Betrieb von Reinigungen und Wäschereien sowie im Veranstaltungsmanagement. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Berschauer, Hubert, Wilnsdorf, * ‒.‒.‒‒; Rzisnik, Christoph, Castrop-Rauxel, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Teiles des Vermögens (Unternehmensteil "Café, Kioskbetriebe, Serviceleistungen") der Marien Pflege gGmbH mit Sitz in Siegen (Amtsgericht Siegen - HRB 4506). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.