23 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Anspach, Sabine, geb. Fetz, Koblenz, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Schuhler, Alexander, Mettlach, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Wagner, Christoph, Hermeskeil, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Messemer, Jochen, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
08.03.2023
Daubach
b)
Fall 29 |
22 |
c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar kirchliche, gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft
ist die Förderung der christlichen Religion
und Kirche, die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens, die Förderung von
Jugend- und Altenhilfe, die Förderung von
Erziehung und Bildung sowie die Förderung
von Wissenschaft und Forschung.
Der Gesellschaftszweck ergibt sich aus
dem Selbstverständnis und der Zielsetzung
der Caritas als einer Wesensäußerung der
Katholischen Kirche in Fortschreibung der
Intentionen der seligen Ordensgründerin
Mutter M. Rosa Flesch. Der
Gesellschaftszweck besteht in der
Förderung der Werke christlicher
Nächstenliebe, insbesondere in den
Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen,
Wissenschaft, Erziehung und Bildung. Der
kirchliche Zweck wird insbesondere auch
durch die Förderung der Seelsorge in der
Gesellschaft und in den
Beteiligungsgesellschaften, z.B. durch das
Vorhalten von Kapellen und die
Beschäftigung von in der
Krankenhausseelsorge ausgebildeten
Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen
verwirklicht. Der mildtätige Zweck wird
insbesondere durch die Unterstützung und
Förderung hilfsbedürftiger Personen im
Sinne von § 53 AO in den
Senioreneinrichtungen verwirklicht.
Der Zweck der Gesellschaft wird
verwirklicht durch die Förderung und
Vorhaltung kirchlicher Einrichtungen des
Gesundheits- und Sozialwesens, der
Jugendhilfe, der Altenhilfe, der Hospize
sowie der Bildung und Erziehung. Darüber
hinaus soll die wissenschaftliche und
praktische Grundsatzarbeit in den
Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen
sowie Bildung und Erziehung gefördert
werden. Dies erfolgt insbesondere in Form
der Durchführung von Fortbildungs- und
Bildungsveranstaltungen im Konzern sowie
für Dritte. Die wissenschaftliche und
praktische Grundsatzarbeit wird durch den
Betrieb von Akademischen
Lehrkrankenhäusern in den
Beteiligungsgesellschaften und
Kooperationen mit Universitäten
verwirklicht.
Der Gesellschaftszweck wird ferner
verwirklicht durch Unterstützung und
Förderung dieser Einrichtungen bei der
Sicherung der Kirchlichkeit, bei der
Sicherung der wirtschaftlichen Lage und bei
der Festlegung eines bedarfsgerechten
Leistungsangebotes sowie durch die
Erbringung von übergeordneten
Geschäftsführungs- und
Verwaltungsdienstleistungen für
steuerbegünstigte Körperschaften.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an
Einrichtungen, die dem Gesellschaftszweck
dienen, zu beteiligen oder sie zu errichten.
Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung
ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne
des § 57 Abs. 1 Satz 2 der
Abgabenordnung bedienen, soweit sie die
Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die
Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke auch
durch das Halten und Verwalten von
Beteiligungen an steuerbegünstigten
Kapitalgesellschaften im Sinne von § 57
Abs. 4 AO.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten. Dies gilt nicht, sofern es sich bei
den Gesellschaftern um steuerbegünstigte
Körperschaften nach der Abgabenordnung
bzw. um juristische Personen des
öffentlichen Rechts handelt und die Mittel
unmittelbar und ausschließlich für
kirchliche, gemeinnützige und mildtätige
Zwecke verwendet werden.
Die Gesellschafter erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Körperschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die
dem Zweck der Gesellschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
Die Gesellschaft ist korporatives Mitglied
beim Deutschen Caritasverband bzw. beim
zuständigen Diözesan-Caritasverband.
Die Gesellschaft verwirklicht die in den
Absätzen 1-8 bezeichneten Zwecke
insbesondere im Rahmen eines
planmäßigen Zusammenwirkens i. S. v. §
57 Abs. 3 AO mit den nachfolgend
benannten steuerbegünstigten
Körperschaften, die die Voraussetzungen
der §§ 51 bis 68 AO erfüllen (Abs. 10-12).
Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das
Erbringen oder die Inanspruchnahme von
Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen
oder durch Lieferungen zur Erfüllung der
gemeinsamen Satzungszwecke (Abs. 13-
15).
Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt
sowohl mit Gesellschaften der Marienhaus-
Gruppe als auch mit weiteren
Körperschaften, die die Voraus-setzungen
der §§ 51 bis 68 AO erfüllen.
Zu den Gesellschaften der Marienhaus-
Gruppe gehören die Tochter- und weitere
Beteiligungsgesellschaften der Gesellschaft
sowie die Gesellschafter der Gesellschaft,
insbesondere die Marienhaus-Stiftung und
die St. Franziskus Umweltstiftung.
Zu den weiteren Körperschaften gehören:
Waldbreitbacher Franziskanerinnen e. V.,
Pallottiner Jugendhilfe und Bildungswerk
gGmbH, Waldbreitbacher Hospiz- Stiftung.
Die aktiven und passiven
Leistungsbeziehungen zu den in den
Absätzen 11 und 12 bezeichneten
Gesellschaften erfolgen insbesondere wie
nachfolgend beschrieben.
Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO erbringt die
Gesellschaft gegenüber anderen
Gesellschaften im Sinne der Absätze 11
und 12 folgende Leistungen:
- HR- Management;
- Finanzbuchhaltung, Controlling, Revision;
- Versicherungswesen;
- Aus- /Fort- und Weiterbildung;
- Rechtsdienstleistungen;
- PR- und Marketingdienstleistungen;
- Geschäftsführungsdienstleistungen;
- Politische Außenvertretung,
- IT- Leistungen,
- Unternehmensentwicklung;
- Überlassung von Mitarbeitern;
- Betriebsführungs- und
Geschäftsbesorgungsleistungen.
Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO empfängt
die Gesellschaft von anderen
Gesellschaften im Sinne der Absätze 11
und 12 folgende Leistungen.
- Arbeitsmedizin;
- HR- Management;
- Finanzbuchhaltung, Controlling;
- Reinigungsdienstleistungen;
- Energieversorgung;
- Aus- /Fort- und Weiterbildung;
- Politische Außenvertretung,
- Betriebsführungs- und
Geschäftsbesorgungsleistungen
- IT- Leistungen,
- Baumanagement,
- Technikdienstleistungen,
- Einkauf und Logistik;
- Cateringleistungen;
- sonstige Dienstleistungen, wie z. B.
Fuhrparkmanagement für Dienstwagen und
Diensträder, Standortmanagement (wie z.
B. Rezeptionsdienste),
- Nutzungsüberlassung von
Betriebsimmobilien;
- Überlassung von Mitarbeitern;
- Nutzungsüberlassung von technischen
Geräten.
Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58
Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die
Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel
zur Förderung der in der Abgabenordnung
genannten steuerbegünstigten Zwecke,
soweit diese durch andere
steuerbegünstigte Körperschaften oder
durch Körperschaften des öffentlichen
Rechts verfolgt werden. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2022 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, darunter auch des §
2 (Gegenstand und gemeinnütziger Zweck der Gesellschaft)
und somit die Änderung des Gesellschaftszwecks und des §
10 (Geschäftsführung) beschlossen. |
a)
31.01.2023
Daubach
b)
Fall 28 |
21 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Tecklenburg, Andreas Christian, Burgdorf,
* ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Heine, Maria Aurelia, Neuwied, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
05.10.2022
Daubach
b)
Fall 26 |