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a)
Marienhaus Kinder- und Jugendhilfe GmbH
b)
Waldbreitbach
Geschäftsanschrift:
Margaretha-Flesch-Straße 5, 56588
Waldbreitbach
c)
2.1
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und
kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts
steuerbegünstigte Zwecke der Abgaben-
Ordnung (AO).
2.2
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, die
Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im
Rahmen der Förderung des
Wohlfahrtswesens, die Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe sowie die
Förderung der Behindertenhilfe. Der
Gesellschaftszweck ergibt sich aus dem
Selbstverständnis und der Zielsetzung der
Caritas als einer Wesensäußerung der
katholischen Kirche.
Gegenstand der Gesellschaft ist
insbesondere:
der Betrieb von eigenen Kindergärten,
Kinder- und Jugendheimen und die
Förderungen dieser Einrichtungen;
die Hilfen und Unterstützungen, die sich auf
die Förderung der Erziehung in der Familie
beziehen, z. B. Eltern in besonderen
Notfällen zu ermöglichen, die eigene Schul-
und Berufsausbildung abzuschließen,
und/oder ihnen zu helfen, sich der
Betreuung des Kindes widmen zu können;
die Hilfen und Unterstützungen, die dazu
dienen, besonders hilfsbedürftige Personen
im Sinne von § 53 AO zu einer
eigenverantwortlichen und selbständigen
Lebensweise zu befähigen, insbesondere
durch Aufnahme in Heimen oder betreuten
Wohnformen, Erziehungsberatung, Betrieb
und Unterhaltung von eigenen
Tageseinrichtungen für Kinder und
Jugendliche, soweit sie dem Jugendhilfe-
und Behindertenhilferecht unterliegen;
die Unterhaltung von Kapellen, die
Durchführung von Religionsunterricht und
von seelsorgerischen Maßnahmen.
2.3
Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziff. 2.2
genannten Zwecke im Rahmen eines
planmäßigen Zusammenwirkens i. S. v. §
57 Abs. 3 AO mit den nachfolgend
benannten steuerbegünstigten
Körperschaften, die die Voraussetzungen
der §§ 51 bis 68 AO erfüllen (Ziff. 2.4).
Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das
Erbringen oder die Inanspruchnahme von
Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen
oder durch Lieferungen zur Erfüllung der
gemeinsamen Satzungszwecke (Ziff. 2.5).
2.4
Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt
sowohl mit Gesellschaften der Marienhaus-
Gruppe als auch mit weiteren
Körperschaften, die die Voraussetzungen
der §§ 51 bis 68 AO erfüllen.
2.4.1
Zu den Gesellschaften der Marienhaus-
Gruppe gehören die Marienhaus GmbH,
deren Tochter- und weitere
Beteiligungsgesellschaften sowie die
Gesellschafter der Marienhaus GmbH,
insbesondere die Marienhaus Stiftung.
2.5.
Die aktiven und passiven
Leistungsbeziehungen zu den in den Ziffern
2.4.1 und 2.4.2 bezeichneten
Gesellschaften erfolgen insbesondere wie
nachfolgend beschrieben.
2.5.1
Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO erbringt die
Gesellschaft gegenüber anderen
Gesellschaften im Sinne der Ziffern 2.4.1
und 2.4.2 folgende Leistungen:
Controlling;
PR- und Marketingdienstleistungen;
Politische Außenvertretung;
Überlassung von Mitarbeitern;
Betriebsführungs- und
Geschäftsbesorgungsleistungen;
Einkauf und Logistik.
2.5.2
Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO empfängt
die Gesellschaft von anderen
Gesellschaften im Sinne der Ziffern 2.4.1
und 2.4.2 folgende Leistungen:
Arbeitsmedizin;
HR- Management;
Finanzbuchhaltung, Controlling, Revision;
Versicherungswesen;
Aus- /Fort- und Weiterbildung;
Rechtsdienstleistungen;
PR- und Marketingdienstleistungen;
Geschäftsführungsdienstleistungen;
Politische Außenvertretung;
Nutzungsüberlassung von Immobilien;
IT- Leistungen;
Baumanagement;
Einkauf und Logistik;
sonstige Dienstleistungen, wie z. B.
Fuhrparkmanagement für Dienstwagen und
Diensträder, Standortmanagement (wie z.
B. Rezeptionsdienste).
2.6
Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58
Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die
Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel
zur Förderung der in der Abgabenordnung
genannten steuerbegünstigten Zwecke,
soweit diese durch andere
steuerbegünstigte Körperschaften oder
durch Körperschaften des öffentlichen
Rechts verfolgt werden. |
25.000,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Spieler, Björn, Geisenheim, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Reimund, Klaus-Peter, Zwingenberg,
* ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Wagner, Christoph, Hermeskeil, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.03.2002, mehrfach geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2023 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die
Sitzverlegung von Eitorf (bisher Amtsgericht Siegburg, HRB
6500) nach Waldbreitbach beschlossen. Geändert hierbei
auch: Firma (vorher: Marienhaus Seniorenzentrum Eitorf
GmbH), Unternehmensgegenstand, allgemeine
Vertretungsregelung |
a)
29.06.2023
Rapp
b)
Fall 1
Tag der ersten
Eintragung:
06.05.2002 |