15 |
c)
2.1
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO)
2.2.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
des öffentlichen Gesundheitswesens und
der öffentlichen Gesundheitspflege sowie
die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
im Rahmen der Förderung des
Wohlfahrtswesens.
Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb
von medizinischen Versorgungszentren im
Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung
ambulanter
vertragsärztlicher und privatärztlicher sowie
vertragspsychotherapeutischer und
privatpsychotherapeutischer Leistungen
unter ärztlicher Leitung.
Die Förderung des Wohlfahrtswesens
erfolgt durch Wohlfahrtspflege im Sinne
von §§ 66 ff. AO. Die ambulante
medizinische Leistung wird zu
mindestens zwei Dritteln hilfsbedürftigen
Personen im Sinne des § 53 AO
zugutekommen. Die Unterstützung von
hilfsbedürftigen Personen erfolgt
unabhängig von deren Staatsangehörigkeit,
Konfession, Herkunft, Rasse, Geschlecht
oder Wohnsitz.
2.3. Die Gesellschaft verwirklicht die in §
2.2 genannten Zwecke im Rahmen eines
planmäßigen Zusammenwirkens i. S. v. §
57 Abs. 3 AO mit den nachfolgend
benannten steuerbegünstigten
Körperschaften, die die Vo-raussetzungen
der §§ 51 bis 68 AO erfüllen (Ziff. 2.4).
Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das
Erbringen oder die Inanspruchnahme von
Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen
oder durch Lieferungen zur Erfüllung der
gemeinsamen Satzungszwecke (Ziff. 2.5).
2.4
Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt
sowohl mit Gesellschaften der Marienhaus-
Gruppe als auch mit weiteren
Körperschaften, die die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO
erfüllen.
2.4.1
Zu den Gesellschaften der Marienhaus-
Gruppe gehören die Marienhaus GmbH,
deren Tochter- und weitere
Beteiligungsgesellschaften sowie die
Gesellschafter der Marienhaus GmbH,
insbesondere die Marienhaus-Stiftung.
2.4.2
Zu den weiteren Körperschaften gehören:
-entfällt.
2.5.
Die aktiven und passiven
Leistungsbeziehungen zu den in den Ziffern
2.4.1 und 2.4.2 bezeichneten
Gesellschaften erfolgen insbesondere wie
nachfolgend beschrieben.
2.5.1
Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO erbringt die
Gesellschaft gegenüber an-deren
Gesellschaften im Sinne der Ziffern 2.4.1
und 2.4.2 folgende Leis-tungen:
-Personalgestellung im medizinischen
Bereich.
2.5.2
Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO empfängt
die Gesellschaft von anderen
Gesellschaften im Sinne der Ziffern 2.4.1
und 2.4.2. folgende Leistungen.
-Arbeitsmedizin;
-HR- Management;
-Finanzbuchhaltung, Controlling, Revision;
-Reinigungsdienstleistungen;
-Versicherungswesen;
-Energieversorgung;
-Aus- /Fort- und Weiterbildung;
-Rechtsdienstleistungen;
-PR- und Marketingdienstleistungen;
-Geschäftsführungsdienstleistungen;
-Politische Außenvertretung.
2.6
Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58
Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die
Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel
zur Förderung der in der Abgabenordnung
genannten steuerbegünstigten Zwecke,
soweit diese durch andere
steuerbegünstigte Körperschaften oder
durch Körperschaften des öffentlichen
Rechts verfolgt werden.
Zusätzlicher Zweck:
Betrieb von medizinischen
Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB
V zur Einbringung ambulanter
vertragsärztlicher und privatärtlicher,
vertragspsychotherapeitischer und
privatpsychotherapeutischer Leistungen
unter ärztlicher Leitung sowie die
Leistungserbringung im Heilmittelbereich. |
|
|
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2025 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und
Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung und
Ergänzung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
07.04.2025
Westphal
b)
Fall 16 |
14 |
|
|
b)
Geschäftsführer:
Kopp, Thorsten, Sankt Augustin, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Strasheim, med. Roland, Viernheim,
* ‒.‒.‒‒ |
|
|
a)
03.01.2024
Labonte
b)
Fall 15 |
13 |
c)
Änderung des Unternehmensgegenstandes,
nun:
2.1
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO)
2.2.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
des öffentlichen Gesundheits-wesens und
der öffentlichen Gesundheitspflege sowie
die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
im Rahmen der Förderung des
Wohlfahrtswe-sens.
Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb
von medizinischen Versor-gungszentren im
Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung
ambulanter ver-tragsärztlicher und
privatärztlicher sowie
vertragspsychotherapeutischer und
privatpsychotherapeutischer Leistungen
unter ärztlicher Leitung. Die Förderung des
Wohlfahrtswesens erfolgt durch
Wohlfahrtspflege im Sin-ne von §§ 66 ff.
AO. Die ambulante medizinische Leistung
wird zu min-destens zwei Dritteln
hilfsbedürftigen Personen im Sinne des §
53 AO zugutekommen. Die Unterstützung
von hilfsbedürftigen Personen erfolgt
unabhängig von deren Staatsangehörigkeit,
Konfession, Herkunft, Ras-se, Geschlecht
oder Wohnsitz.
2.3. Die Gesellschaft verwirklicht die in §
2.2 genannten Zwecke im Rahmen eines
planmäßigen Zusammenwirkens i. S. v. §
57 Abs. 3 AO mit den nachfolgend
benannten steuerbegünstigten
Körperschaften, die die Vo-raussetzungen
der §§ 51 bis 68 AO erfüllen (Ziff. 2.4).
Dieses Zusam-menwirken erfolgt durch das
Erbringen oder die Inanspruchnahme von
Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen
oder durch Lieferungen zur Erfüllung der
gemeinsamen Satzungszwecke (Ziff. 2.5).
2.4
Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt
sowohl mit Gesellschaften der Marienhaus-
Gruppe als auch mit weiteren
Körperschaften, die die Vo-raussetzungen
der §§ 51 bis 68 AO erfüllen.
2.4.1
Zu den Gesellschaften der Marienhaus-
Gruppe gehören die Marienhaus GmbH,
deren Tochter- und weitere
Beteiligungsgesellschaften sowie die
Gesellschafter der Marienhaus GmbH,
insbesondere die Marienhaus-Stiftung.
2.4.2
Zu den weiteren Körperschaften gehören:
-entfällt.
2.5.
Die aktiven und passiven
Leistungsbeziehungen zu den in den Ziffern
2.4.1 und 2.4.2 bezeichneten
Gesellschaften erfolgen insbesondere wie
nachfolgend beschrieben.
2.5.1
Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO erbringt die
Gesellschaft gegenüber an-deren
Gesellschaften im Sinne der Ziffern 2.4.1
und 2.4.2 folgende Leis-tungen: -
Personalgestellung im medizinischen
Bereich.
2.5.2
Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO empfängt
die Gesellschaft von anderen
Gesellschaften im Sinne der Ziffern 2.4.1
und 2.4.2. folgende Leistun-gen.
-Arbeitsmedizin;
-HR- Management;
-Finanzbuchhaltung, Controlling, Revision;
-Reinigungsdienstleistungen;
-Versicherungswesen;
-Energieversorgung;
-Aus- /Fort- und Weiterbildung;
-Rechtsdienstleistungen;
-PR- und Marketingdienstleistungen;
-Geschäftsführungsdienstleistungen;
-Politische Außenvertretung.
2.6
Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58
Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die
Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel
zur Förde-rung der in der Abgabenordnung
genannten steuerbegünstigten Zwe-cke,
soweit diese durch andere
steuerbegünstigte Körperschaften oder
durch Körperschaften des öffentlichen
Rechts verfolgt werden. |
|
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2022 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages insbesondere in §§ 2
(Zweck und Gegenstand des Unternehmens), 5
(Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. |
a)
05.01.2023
Westphal
b)
Fall 13 |
12 |
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|
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Kopp, Thorsten, St Augustin, * ‒.‒.‒‒ |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Laubereau, Claudia, Remgane, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
05.01.2023
Westphal
b)
Fall 12 |
11 |
|
|
b)
Von Amts wegen berichtigt, nun:
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Merschbächer, Günter, Horath, * ‒.‒.‒‒ |
|
|
a)
16.12.2022
Labonte
b)
Fall 11
lediglich Rötung zu Fall
10 Eintragung vom
16.05.2022 |