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Marienhaus MVZ GmbH, Waldbreitbach (HRB 21587)

Firmendaten

Anschrift
Margaretha-Flesch-Str. 5
56588 Waldbreitbach
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 02638/925-261
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: keine Angabe
Webseite: www.mvz-marienhaus.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2009
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 8 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 21587
Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Marienhaus MVZ GmbH aus Waldbreitbach ist im Handelsregister Montabaur unter der Nummer HRB 21587 verzeichnet. Nach der Gründung am 29.01.2009 hat die Marienhaus MVZ GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '2.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO) 2.2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens. Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung ambulanter vertragsärztlicher und privatärztlicher sowie vertragspsychotherapeutischer und privatpsychotherapeutischer Leistungen unter ärztlicher Leitung. Die Förderung des Wohlfahrtswesens erfolgt durch Wohlfahrtspflege im Sinne von §§ 66 ff. AO. Die ambulante medizinische Leistung wird zu mindestens zwei Dritteln hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO zugutekommen. Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen erfolgt unabhängig von deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Rasse, Geschlecht oder Wohnsitz. 2.3. Die Gesellschaft verwirklicht die in § 2.2 genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens i. S. v. § 57 Abs. 3 AO mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Vo-raussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen (Ziff. 2.4). Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke (Ziff. 2.5). 2.4 Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt sowohl mit Gesellschaften der Marienhaus-Gruppe als auch mit weiteren Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. 2.4.1 Zu den Gesellschaften der Marienhaus-Gruppe gehören die Marienhaus GmbH, deren Tochter- und weitere Beteiligungsgesellschaften sowie die Gesellschafter der Marienhaus GmbH, insbesondere die Marienhaus-Stiftung. 2.4.2 Zu den weiteren Körperschaften gehören: -entfällt. 2.5. Die aktiven und passiven Leistungsbeziehungen zu den in den Ziffern 2.4.1 und 2.4.2 bezeichneten Gesellschaften erfolgen insbesondere wie nachfolgend beschrieben. 2.5.1 Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO erbringt die Gesellschaft gegenüber an-deren Gesellschaften im Sinne der Ziffern 2.4.1 und 2.4.2 folgende Leis-tungen: -Personalgestellung im medizinischen Bereich. 2.5.2 Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO empfängt die Gesellschaft von anderen Gesellschaften im Sinne der Ziffern 2.4.1 und 2.4.2. folgende Leistungen. -Arbeitsmedizin; -HR- Management; -Finanzbuchhaltung, Controlling, Revision; -Reinigungsdienstleistungen; -Versicherungswesen; -Energieversorgung; -Aus- /Fort- und Weiterbildung; -Rechtsdienstleistungen; -PR- und Marketingdienstleistungen; -Geschäftsführungsdienstleistungen; -Politische Außenvertretung. 2.6 Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Zusätzlicher Zweck: Betrieb von medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Einbringung ambulanter vertragsärztlicher und privatärtlicher, vertragspsychotherapeitischer und privatpsychotherapeutischer Leistungen unter ärztlicher Leitung sowie die Leistungserbringung im Heilmittelbereich.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Marienhaus MVZ GmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.04.2025)

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Registermeldungen 15

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
15 c)
2.1
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO)
2.2.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
des öffentlichen Gesundheitswesens und
der öffentlichen Gesundheitspflege sowie
die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
im Rahmen der Förderung des
Wohlfahrtswesens.
Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb
von medizinischen Versorgungszentren im
Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung
ambulanter
vertragsärztlicher und privatärztlicher sowie
vertragspsychotherapeutischer und
privatpsychotherapeutischer Leistungen
unter ärztlicher Leitung.
Die Förderung des Wohlfahrtswesens
erfolgt durch Wohlfahrtspflege im Sinne
von §§ 66 ff. AO. Die ambulante
medizinische Leistung wird zu
mindestens zwei Dritteln hilfsbedürftigen
Personen im Sinne des § 53 AO
zugutekommen. Die Unterstützung von
hilfsbedürftigen Personen erfolgt
unabhängig von deren Staatsangehörigkeit,
Konfession, Herkunft, Rasse, Geschlecht
oder Wohnsitz.
2.3. Die Gesellschaft verwirklicht die in §
2.2 genannten Zwecke im Rahmen eines
planmäßigen Zusammenwirkens i. S. v. §
57 Abs. 3 AO mit den nachfolgend
benannten steuerbegünstigten
Körperschaften, die die Vo-raussetzungen
der §§ 51 bis 68 AO erfüllen (Ziff. 2.4).
Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das
Erbringen oder die Inanspruchnahme von
Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen
oder durch Lieferungen zur Erfüllung der
gemeinsamen Satzungszwecke (Ziff. 2.5).
2.4
Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt
sowohl mit Gesellschaften der Marienhaus-
Gruppe als auch mit weiteren
Körperschaften, die die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO
erfüllen.
2.4.1
Zu den Gesellschaften der Marienhaus-
Gruppe gehören die Marienhaus GmbH,
deren Tochter- und weitere
Beteiligungsgesellschaften sowie die
Gesellschafter der Marienhaus GmbH,
insbesondere die Marienhaus-Stiftung.
2.4.2
Zu den weiteren Körperschaften gehören:
-entfällt.
2.5.
Die aktiven und passiven
Leistungsbeziehungen zu den in den Ziffern
2.4.1 und 2.4.2 bezeichneten
Gesellschaften erfolgen insbesondere wie
nachfolgend beschrieben.
2.5.1
Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO erbringt die
Gesellschaft gegenüber an-deren
Gesellschaften im Sinne der Ziffern 2.4.1
und 2.4.2 folgende Leis-tungen:
-Personalgestellung im medizinischen
Bereich.
2.5.2
Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO empfängt
die Gesellschaft von anderen
Gesellschaften im Sinne der Ziffern 2.4.1
und 2.4.2. folgende Leistungen.
-Arbeitsmedizin;
-HR- Management;
-Finanzbuchhaltung, Controlling, Revision;
-Reinigungsdienstleistungen;
-Versicherungswesen;
-Energieversorgung;
-Aus- /Fort- und Weiterbildung;
-Rechtsdienstleistungen;
-PR- und Marketingdienstleistungen;
-Geschäftsführungsdienstleistungen;
-Politische Außenvertretung.
2.6
Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58
Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die
Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel
zur Förderung der in der Abgabenordnung
genannten steuerbegünstigten Zwecke,
soweit diese durch andere
steuerbegünstigte Körperschaften oder
durch Körperschaften des öffentlichen
Rechts verfolgt werden.
Zusätzlicher Zweck:
Betrieb von medizinischen
Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB
V zur Einbringung ambulanter
vertragsärztlicher und privatärtlicher,
vertragspsychotherapeitischer und
privatpsychotherapeutischer Leistungen
unter ärztlicher Leitung sowie die
Leistungserbringung im Heilmittelbereich.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2025 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und
Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung und
Ergänzung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
07.04.2025
Westphal
b)
Fall 16
14 b)
Geschäftsführer:
Kopp, Thorsten, Sankt Augustin, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Strasheim, med. Roland, Viernheim,
* ‒.‒.‒‒
a)
03.01.2024
Labonte
b)
Fall 15
13 c)
Änderung des Unternehmensgegenstandes,
nun:
2.1
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO)
2.2.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
des öffentlichen Gesundheits-wesens und
der öffentlichen Gesundheitspflege sowie
die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
im Rahmen der Förderung des
Wohlfahrtswe-sens.
Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb
von medizinischen Versor-gungszentren im
Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung
ambulanter ver-tragsärztlicher und
privatärztlicher sowie
vertragspsychotherapeutischer und
privatpsychotherapeutischer Leistungen
unter ärztlicher Leitung. Die Förderung des
Wohlfahrtswesens erfolgt durch
Wohlfahrtspflege im Sin-ne von §§ 66 ff.
AO. Die ambulante medizinische Leistung
wird zu min-destens zwei Dritteln
hilfsbedürftigen Personen im Sinne des §
53 AO zugutekommen. Die Unterstützung
von hilfsbedürftigen Personen erfolgt
unabhängig von deren Staatsangehörigkeit,
Konfession, Herkunft, Ras-se, Geschlecht
oder Wohnsitz.
2.3. Die Gesellschaft verwirklicht die in §
2.2 genannten Zwecke im Rahmen eines
planmäßigen Zusammenwirkens i. S. v. §
57 Abs. 3 AO mit den nachfolgend
benannten steuerbegünstigten
Körperschaften, die die Vo-raussetzungen
der §§ 51 bis 68 AO erfüllen (Ziff. 2.4).
Dieses Zusam-menwirken erfolgt durch das
Erbringen oder die Inanspruchnahme von
Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen
oder durch Lieferungen zur Erfüllung der
gemeinsamen Satzungszwecke (Ziff. 2.5).
2.4
Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt
sowohl mit Gesellschaften der Marienhaus-
Gruppe als auch mit weiteren
Körperschaften, die die Vo-raussetzungen
der §§ 51 bis 68 AO erfüllen.
2.4.1
Zu den Gesellschaften der Marienhaus-
Gruppe gehören die Marienhaus GmbH,
deren Tochter- und weitere
Beteiligungsgesellschaften sowie die
Gesellschafter der Marienhaus GmbH,
insbesondere die Marienhaus-Stiftung.
2.4.2
Zu den weiteren Körperschaften gehören:
-entfällt.
2.5.
Die aktiven und passiven
Leistungsbeziehungen zu den in den Ziffern
2.4.1 und 2.4.2 bezeichneten
Gesellschaften erfolgen insbesondere wie
nachfolgend beschrieben.
2.5.1
Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO erbringt die
Gesellschaft gegenüber an-deren
Gesellschaften im Sinne der Ziffern 2.4.1
und 2.4.2 folgende Leis-tungen: -
Personalgestellung im medizinischen
Bereich.
2.5.2
Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO empfängt
die Gesellschaft von anderen
Gesellschaften im Sinne der Ziffern 2.4.1
und 2.4.2. folgende Leistun-gen.
-Arbeitsmedizin;
-HR- Management;
-Finanzbuchhaltung, Controlling, Revision;
-Reinigungsdienstleistungen;
-Versicherungswesen;
-Energieversorgung;
-Aus- /Fort- und Weiterbildung;
-Rechtsdienstleistungen;
-PR- und Marketingdienstleistungen;
-Geschäftsführungsdienstleistungen;
-Politische Außenvertretung.
2.6
Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58
Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die
Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel
zur Förde-rung der in der Abgabenordnung
genannten steuerbegünstigten Zwe-cke,
soweit diese durch andere
steuerbegünstigte Körperschaften oder
durch Körperschaften des öffentlichen
Rechts verfolgt werden.
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2022 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages insbesondere in §§ 2
(Zweck und Gegenstand des Unternehmens), 5
(Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.
a)
05.01.2023
Westphal
b)
Fall 13
12 b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Kopp, Thorsten, St Augustin, * ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Laubereau, Claudia, Remgane, * ‒.‒.‒‒
a)
05.01.2023
Westphal
b)
Fall 12
11 b)
Von Amts wegen berichtigt, nun:
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Merschbächer, Günter, Horath, * ‒.‒.‒‒
a)
16.12.2022
Labonte
b)
Fall 11
lediglich Rötung zu Fall
10 Eintragung vom
16.05.2022
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Historie 10

03.01.2024
Entscheideränderung

Austritt
Herr med. Roland Strasheim
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Thorsten Kopp
Geschäftsführer

05.01.2023
Entscheideränderung

Austritt
Herr Thorsten Kopp
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Claudia Laubereau
Prokurist

16.12.2022
Entscheideränderung

Austritt
Herr Günter Merschbächer
Geschäftsführer

16.05.2022
Entscheideränderung

Austritt
Herr Günther Merschbächer
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Herr Markus Stobbe
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Thorsten Kopp
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr med. Roland Strasheim
Geschäftsführer

14.02.2020
Entscheideränderung

Austritt
Herr Patrick Christian Frey
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Herr Klaus-Peter Reimund
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Günter Merschbächer
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Markus Stobbe
Geschäftsführer

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