Marienhospital gGmbH Kevelaer, Kevelaer, Basilikastraße 55, 47623 Kevelaer. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden St.-Antonius-Hospital gemeinnützige GmbH am 04.09.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Marienhospital gGmbH Kevelaer, Kevelaer, Basilikastraße 55, 47623 Kevelaer. Geschäftsanschrift: Basilikastraße 55, 47623 Kevelaer. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.07.2013 mit der St.-Antonius-Hospital gemeinnützige GmbH mit Sitz in Kleve (Amtsgericht Kleve HRB 1747) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Marienhospital gGmbH Kevelaer, Kevelaer (Basilikastraße 55, 47623 Kevelaer) Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Franz-Peter, Kleve, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Enders, Peter Horst, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.