Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person
der Europäischen Genossen-
schaft, Zweigniederlassun-
gen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Nachschuss-
pflicht, Mindest-
kapital, Grund-
kapital der Eu-
ropäischen Ge-
nossenschaft |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren
der Europäischen Genossen-
schaft; Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbe-
fugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
7 |
|
|
|
|
a)
Die Satzung ist am 13.09.2024 ge-
ändert in § 3 (Erwerb der Mitglied-
schaft); § 7 (Tod eines Mitglieds); §
18 (Zusammensetzung und Dienst-
verhältnis); § 24 (Zusammenset-
zung und Wahl des Aufsichtsrats) u
d § 39a (Besondere andere Ergeb-
nisrücklagen (Beteiligungsfonds). |
a)
11.12.2024
Haase |
GnR 88 FF: Markendorf - Obst eG, Frankfurt (Oder) Ortsteil Markendorf (Müllroser Chaussee 76 c, 15236 Frankfurt (Oder)). Gegenstand der Firma: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft ist eine amtlich anerkannte Erzeugerorganisation im Sinne der jeweils geltenden europäischen und nationalen Regelungen für ankerkannte Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse. (2) Gegenstand des Unternehmens ist: a) die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, die gemeinschaftliche Verwertung von Obst und Gemüse und sonstigen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Erzeugnissen, b) die Sicherstellung einer planvollen und insbesondere in quantitativer und qualitativer Hinsicht nachfragegerechten Erzeugung, c) die Förderung der Konzentration des Angebots von Obst und Gemüse, d) die Drosselung der Produktionskosten und Regulierung der Erzeugerpreise von Obst und Gemüse, e) die Bereitstellung technischer Hilfsmittel zur Aufmachung und Vermarktung von Obst und Gemüse, f) der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Bedarfsartikel, g) die gemeinschaftliche Benutzung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebseinrichtungen und Maschinen, h) die Förderung umweltgerechter Wirtschaftsweisen, Anbautechniken und Abfallverwertungstechniken, insbesondere zum Schutz der Gewässer, des Bodens und der Landschaft sowie zur Erhaltung und/oder Förderung der Artenvielfalt, i) die Bildung eines Interventionsfonds oder die Beteiligung an einem solchen, j) die Errichtung und Verwaltung eines Betriebsfonds, dessen Finanzierung über Finanzbeiträge der Mitglieder erfolgt. k) der Erwerb und die Verpachtung von landwirtschaftlichen Grundstücken und Gebäuden I) die Verpachtung von Flächen zur Energiegewinnung (3) Die Genossenschaft legt die Erzeugungs- und Qualitätsregeln sowie die einzuhaltenden Vermarktungs- und Umweltschutzvorschriften in gesonderten Bedingungen, z. B. der Anlieferungsordnung, fest. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. (5) Die Genossenschaft ist befugt, alle Einrichtungen zu schaffen und Maßnahmen zu treffen, die zur Erreichung ihres wirtschaftlichen Zwecks erforderlich sind, dies umfasst u.a. auch die Übernahme der Betriebsführung und/oder Bewirtschaftung von Obst- und Gemüsebetrieben ohne Nachfolger. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und Beteiligungen nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 GenG übernehmen. Rechtsform: Die Satzung ist am 14.09.2020 insgesamt neu gefasst; insbesondere § 2 (Zweck und Gegenstand)
GnR 88 FF: Markendorf - Obst eG, Frankfurt (Oder) Ortsteil Markendorf (Müllroser Chaussee 76 c, 15236 Frankfurt (Oder)). Gegenstand der Firma: Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des Erweb und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft ist eine amtlich anerkannte Erzeugerorganisation im Sinne der jeweils geltenden europäischen und nationalen Regelungen für anerkannte Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse. Gegenstand des Unternehmens ist: a) die gemeinschaftliche Verwertung von Obst und Gemüse; b) die Sicherstellung einer planvollen und insbesondere in quantitativer und qualitativer Hinsicht nachfragegerechten Erzeugung; c) die Förderung der Konzentration des Angebotes von Obst und Gemüse; d) die Drosselung der Produktionskosten und Regulierung der Erzeugerpreise von Obst und Gemüse; e) die Bereitstellung technischer Hilfsmittel zur Aufmachung und Vermarktung von Obst und Gemüse f) der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Bedarfsartikel; g) die gemeinschaftliche Benutzung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebseinrichtungen und Maschinen; h) die Förderung umweltgerechter Wirtschaftweisen, Anbautechniken und Abfallverwertungstechniken, insbesondere zum Schutz der Gewässer, des Bodens und der Landwirtschaft sowie zur Erhaltung und/oder Förderung der Artenvielfalt; i) die Bildung eines Interventionsfonds oder die Beteiligung an einem solchen; j) die Errichtung und Verwaltung von Betriebsfonds, deren Finanzierung über Finanzbeiträge der Mitglieder erfolgt; k) der Erwerb und die Verpachtung von landwirtschaftlichen Grundstücken und Gebäuden. Die Genossenschaft legt die Erzeugungs- und Qualitätsregeln sowie die einzuhaltenden Vermarktungs- und Umweltschutzvorschriften in gesonderten Bedingungen, z. B. der Anlieferungsordnung, fest. Die Satzung ist am 20.02.2019 geändert und neu gefasst. Insbesondere wurden § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 7 (Tod eines Mitgliedes), § 9 (Ausschluss), § 12 (Pflichten der Mitglieder, § 14 (Leitung der Genossenschaft), § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates) und § 31 (Mehrheitserfordernis) geändert
GnR 88 FF: Markendorf - Obst eG, Frankfurt (Oder) Ortsteil Markendorf (Müllroser Chaussee 76 c, 15236 Frankfurt (Oder)). Die Satzung ist am 14.09.2016 geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 9 (Ausschluss), § 12 (Pflichten der Mitglieder), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates) und § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben)
Markendorf - Obst eG, Frankfurt (Oder) Ortsteil Markendorf (Müllroser Chaussee 76 c, 15236 Frankfurt (Oder)). Die Satzung ist am 30.07.2009 geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 5 (Kündigung), § 12 (Pflichten der Mitglieder), § 15 (Vertretung), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 23 (Gemeinsame Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 28 (Einberufung und Tagesordnung) und § 48 (Mitgliedschaften).
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