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Markendorf - Obst eG, Frankfurt (GnR 88 FF)

Firmendaten

Anschrift
Müllroser Chaussee 76 c
15236 Frankfurt
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0335/28470-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 7 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: GnR 88 FF
Amtsgericht: Frankfurt/Oder
Rechtsform: eG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Markendorf - Obst eG aus Frankfurt ist im Handelsregister Frankfurt/Oder unter der Nummer GnR 88 FF verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Markendorf - Obst eG ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft ist eine amtlich anerkannte Erzeugerorganisation im Sinne der jeweils geltenden europäischen und nationalen Regelungen für ankerkannte Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse. (2) Gegenstand des Unternehmens ist: a) die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, die gemeinschaftliche Verwertung von Obst und Gemüse und sonstigen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Erzeugnissen, b) die Sicherstellung einer planvollen und insbesondere in quantitativer und qualitativer Hinsicht nachfragegerechten Erzeugung, c) die Förderung der Konzentration des Angebots von Obst und Gemüse, d) die Drosselung der Produktionskosten und Regulierung der Erzeugerpreise von Obst und Gemüse, e) die Bereitstellung technischer Hilfsmittel zur Aufmachung und Vermarktung von Obst und Gemüse, f) der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Bedarfsartikel, g) die gemeinschaftliche Benutzung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebseinrichtungen und Maschinen, h) die Förderung umweltgerechter Wirtschaftsweisen, Anbautechniken und Abfallverwertungstechniken, insbesondere zum Schutz der Gewässer, des Bodens und der Landschaft sowie zur Erhaltung und/oder Förderung der Artenvielfalt, i) die Bildung eines Interventionsfonds oder die Beteiligung an einem solchen, j) die Errichtung und Verwaltung eines Betriebsfonds, dessen Finanzierung über Finanzbeiträge der Mitglieder erfolgt. k) der Erwerb und die Verpachtung von landwirtschaftlichen Grundstücken und Gebäuden I) die Verpachtung von Flächen zur Energiegewinnung (3) Die Genossenschaft legt die Erzeugungs- und Qualitätsregeln sowie die einzuhaltenden Vermarktungs- und Umweltschutzvorschriften in gesonderten Bedingungen, z. B. der Anlieferungsordnung, fest. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. (5) Die Genossenschaft ist befugt, alle Einrichtungen zu schaffen und Maßnahmen zu treffen, die zur Erreichung ihres wirtschaftlichen Zwecks erforderlich sind, dies umfasst u.a. auch die Übernahme der Betriebsführung und/oder Bewirtschaftung von Obst- und Gemüsebetrieben ohne Nachfolger. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und Beteiligungen nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 GenG übernehmen.' Die Markendorf - Obst eG weist zur Zeit drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 12.12.2024)

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Registermeldungen 6

Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person
der Europäischen Genossen-
schaft, Zweigniederlassun-
gen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens
Nachschuss-
pflicht, Mindest-
kapital, Grund-
kapital der Eu-
ropäischen Ge-
nossenschaft
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren
der Europäischen Genossen-
schaft; Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbe-
fugnis
Prokura a)
Rechtsform und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen
7 a)
Die Satzung ist am 13.09.2024 ge-
ändert in § 3 (Erwerb der Mitglied-
schaft); § 7 (Tod eines Mitglieds); §
18 (Zusammensetzung und Dienst-
verhältnis); § 24 (Zusammenset-
zung und Wahl des Aufsichtsrats) u
d § 39a (Besondere andere Ergeb-
nisrücklagen (Beteiligungsfonds).
a)
11.12.2024
Haase
Calendar 20.01.2021
Veränderung

GnR 88 FF: Markendorf - Obst eG, Frankfurt (Oder) Ortsteil Markendorf (Müllroser Chaussee 76 c, 15236 Frankfurt (Oder)). Gegenstand der Firma: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft ist eine amtlich anerkannte Erzeugerorganisation im Sinne der jeweils geltenden europäischen und nationalen Regelungen für ankerkannte Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse. (2) Gegenstand des Unternehmens ist: a) die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, die gemeinschaftliche Verwertung von Obst und Gemüse und sonstigen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Erzeugnissen, b) die Sicherstellung einer planvollen und insbesondere in quantitativer und qualitativer Hinsicht nachfragegerechten Erzeugung, c) die Förderung der Konzentration des Angebots von Obst und Gemüse, d) die Drosselung der Produktionskosten und Regulierung der Erzeugerpreise von Obst und Gemüse, e) die Bereitstellung technischer Hilfsmittel zur Aufmachung und Vermarktung von Obst und Gemüse, f) der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Bedarfsartikel, g) die gemeinschaftliche Benutzung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebseinrichtungen und Maschinen, h) die Förderung umweltgerechter Wirtschaftsweisen, Anbautechniken und Abfallverwertungstechniken, insbesondere zum Schutz der Gewässer, des Bodens und der Landschaft sowie zur Erhaltung und/oder Förderung der Artenvielfalt, i) die Bildung eines Interventionsfonds oder die Beteiligung an einem solchen, j) die Errichtung und Verwaltung eines Betriebsfonds, dessen Finanzierung über Finanzbeiträge der Mitglieder erfolgt. k) der Erwerb und die Verpachtung von landwirtschaftlichen Grundstücken und Gebäuden I) die Verpachtung von Flächen zur Energiegewinnung (3) Die Genossenschaft legt die Erzeugungs- und Qualitätsregeln sowie die einzuhaltenden Vermarktungs- und Umweltschutzvorschriften in gesonderten Bedingungen, z. B. der Anlieferungsordnung, fest. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. (5) Die Genossenschaft ist befugt, alle Einrichtungen zu schaffen und Maßnahmen zu treffen, die zur Erreichung ihres wirtschaftlichen Zwecks erforderlich sind, dies umfasst u.a. auch die Übernahme der Betriebsführung und/oder Bewirtschaftung von Obst- und Gemüsebetrieben ohne Nachfolger. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und Beteiligungen nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 GenG übernehmen. Rechtsform: Die Satzung ist am 14.09.2020 insgesamt neu gefasst; insbesondere § 2 (Zweck und Gegenstand)

Calendar 26.06.2019
Veränderung

GnR 88 FF: Markendorf - Obst eG, Frankfurt (Oder) Ortsteil Markendorf (Müllroser Chaussee 76 c, 15236 Frankfurt (Oder)). Gegenstand der Firma: Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des Erweb und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft ist eine amtlich anerkannte Erzeugerorganisation im Sinne der jeweils geltenden europäischen und nationalen Regelungen für anerkannte Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse. Gegenstand des Unternehmens ist: a) die gemeinschaftliche Verwertung von Obst und Gemüse; b) die Sicherstellung einer planvollen und insbesondere in quantitativer und qualitativer Hinsicht nachfragegerechten Erzeugung; c) die Förderung der Konzentration des Angebotes von Obst und Gemüse; d) die Drosselung der Produktionskosten und Regulierung der Erzeugerpreise von Obst und Gemüse; e) die Bereitstellung technischer Hilfsmittel zur Aufmachung und Vermarktung von Obst und Gemüse f) der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Bedarfsartikel; g) die gemeinschaftliche Benutzung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebseinrichtungen und Maschinen; h) die Förderung umweltgerechter Wirtschaftweisen, Anbautechniken und Abfallverwertungstechniken, insbesondere zum Schutz der Gewässer, des Bodens und der Landwirtschaft sowie zur Erhaltung und/oder Förderung der Artenvielfalt; i) die Bildung eines Interventionsfonds oder die Beteiligung an einem solchen; j) die Errichtung und Verwaltung von Betriebsfonds, deren Finanzierung über Finanzbeiträge der Mitglieder erfolgt; k) der Erwerb und die Verpachtung von landwirtschaftlichen Grundstücken und Gebäuden. Die Genossenschaft legt die Erzeugungs- und Qualitätsregeln sowie die einzuhaltenden Vermarktungs- und Umweltschutzvorschriften in gesonderten Bedingungen, z. B. der Anlieferungsordnung, fest. Die Satzung ist am 20.02.2019 geändert und neu gefasst. Insbesondere wurden § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 7 (Tod eines Mitgliedes), § 9 (Ausschluss), § 12 (Pflichten der Mitglieder, § 14 (Leitung der Genossenschaft), § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates) und § 31 (Mehrheitserfordernis) geändert

Calendar 03.06.2017
Veränderung

GnR 88 FF: Markendorf - Obst eG, Frankfurt (Oder) Ortsteil Markendorf (Müllroser Chaussee 76 c, 15236 Frankfurt (Oder)). Die Satzung ist am 14.09.2016 geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 9 (Ausschluss), § 12 (Pflichten der Mitglieder), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates) und § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben)

Calendar 09.11.2009
Veränderung

Markendorf - Obst eG, Frankfurt (Oder) Ortsteil Markendorf (Müllroser Chaussee 76 c, 15236 Frankfurt (Oder)). Die Satzung ist am 30.07.2009 geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 5 (Kündigung), § 12 (Pflichten der Mitglieder), § 15 (Vertretung), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 23 (Gemeinsame Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 28 (Einberufung und Tagesordnung) und § 48 (Mitgliedschaften).

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