Markert Trading Investment GmbH & Co. KG, Ahnatal, Brandenburger Straße 14, 34292 Ahnatal. Persönlich haftende Gesellschafterin von Amts wegen gelöscht: AEC Advanced Equities Consulting GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 75615). Die Firma ist gemäß § 394 Absatz 1 und 4 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Markert Trading Investment GmbH & Co. KG, Ahnatal, Brandenburger Straße 14, 34292 Ahnatal. Schreiben vom 03.07.2012In der Handelsregistersache der FirmaMarkert Trading Investment GmbH & Co. KGbeabsichtigt das Gericht, die Gesellschaft nach § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister zu löschen, da die persönlich haftende Gesellschafterin AEC Advanced Equities Consulting, Hamburg von Amts wegen im Handelsregister gelöscht wurde und auch hinsichtlich der eingetragenen Kommanditisten keine werthaltigen Vermögensteile erkennbar sind.Hiernach ist davon auszugehen, dass die Gesellschaft kein (Aktiv-)Vermögen mehr besitzt.Sie haben die Möglichkeit, gegen die Löschungsabsicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Veröffentlichung dieses Schreibens Widerspruch zu erheben. Dieser kann nur damit begründet werden, dass die Gesellschaft noch (Aktiv-)Vermögen besitzt oder dass die Gesellschaft noch Rechtsstreitigkeiten vermögensrechtlicher Art beteiligt ist, von deren Ergebnis sie eine günstigere Entwicklung ihrer Vermögenslage erwarten kann. Der Widerspruch ist zu begründen und die behaupteten Tatsachen sind glaubhaft zu machen.Erfolgt innerhalb der genannten Frist kein Widerspruch, wird die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht.Amtsgericht Kassel, 03.07.2012Abt. 88
Markert Trading Investment GmbH & Co. KG, Ahnatal (Brandenburger Straße 14, 34292 Ahnatal).Gemäß § 394 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 FamFG soll das Erlöschen der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit in das Handelsregister eingetragen werden. Von diesem Vorhaben werden die bisherigen Gesellschafter oder deren Rechtsnachfolger auf diesem Wege unterrichtet. Zugleich wird ihnen zur etwaigen Geltendmachung eines Widerspruchs eine Frist von drei Monaten bestimmt.