Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Ausgeschieden als
Persönlich haftender Gesellschafter:
Rüther, Christa, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
18.01.2023
Malkoc |
5 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Egonstr. 6, 45896 Gelsenkirchen |
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a)
10.11.2022
Malkoc |
HRA 5306: Marketing Rhein-Ruhr OHG, Gelsenkirchen, Lindenstraße 110, 45894 Gelsenkirchen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Risse, Lars, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 5306: Marketing Rhein-Ruhr OHG, Gelsenkirchen, Lindenstraße 110, 45894 Gelsenkirchen. Nach geänderter konkreter Vertretungsbefugnis nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Erlemann, Benedikt, Marl, * ‒.‒.‒‒; Millat, Kristina, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒; Risse, Lars, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 5306: Marketinggesellschaft Rhein-Ruhr Andreas Filbrandt, Risse, Rüther, Millat und Erlemann OHG, Gelsenkirchen, Lindenstraße 110, 45894 Gelsenkirchen. Firma geändert, nunmehr Marketing Rhein-Ruhr OHG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.07.2015 mit der DATA Marketinggesellschaft Rhein-Ruhr Andreas Filbrandt, Risse, Rüther, Millat und Erlemann OHG mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 5304) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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