HRB 19601: Marketing SKM 88,005 Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Saarbrücken, Angela-Braun-Straße 19, 66115 Saarbrücken. Vorname von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Herzog, Marlene Teresa, Alsting / Frankreich, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 19601: Marketing SKM 88,005 Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Saarbrücken, Mainzer Straße 172, 66121 Saarbrücken. Nach Änderung des Familiennamens aufgrund Eheschließung und Änderung des Wohnortes nun: Geschäftsführer: Herzog, Marzena Teresa, Alsting / Frankreich, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Angela-Braun-Straße 19, 66115 Saarbrücken.
HRB 19601: Marketing SKM 88,005 Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Saarbrücken, Mainzer Straße 172, 66121 Saarbrücken. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2015 mit der Videowall Saarlouis Betriebsgesellschaft Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 100601) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 19601: Marketing SKM 88,005 Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Saarbrücken, Mainzer Straße 172, 66121 Saarbrücken. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2015 mit der Marketing Saarbrücken Dudweiler Landstraße 03 UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 19496) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 19601: Marketing SKM 88,005 Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Saarbrücken, Mainzer Straße 172, 66121 Saarbrücken. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2015 mit der Marketing Alt-Saarbrücken 1 UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 19497) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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