HRB 715319: Markgräfler Fahrdienste GmbH, Müllheim, Güterweg 8, 79379 Müllheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Hauptstraße 9, 79379 Müllheim.
HRB 715319: Markgräfler Fahrdienste GmbH, Müllheim, Güterweg 8, 79379 Müllheim. Errichtet: Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Bad Krozingen, 79189 Bad Krozingen, Geschäftsanschrift: Freiburger Straße 9, 79189 Bad Krozingen; Zweigniederlassung Merzhausen, 79249 Merzhausen, Geschäftsanschrift: Hexentalstraße 17, 79249 Merzhausen.
HRB 715319: Markgräfler Fahrdienste GmbH, Müllheim, Güterweg 8, 79379 Müllheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.08.2016. Geschäftsanschrift: Güterweg 8, 79379 Müllheim. Gegenstand: Fahrdienste aller Art, insbesondere die Personenbeförderung, VIP-Fahr-Service und Autovermietung, sowie sämtliche Tätigkeiten, die hiermit im mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang stehen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Balija, Ilir, Müllheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Balija, Ilir, Müllheim, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Markgräfler Transporte e. K.", Müllheim (Amtsgericht Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 703885) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 30.08.2016. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.