Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländisch
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person der Europäischen
Genossenschaft, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Nachschusspflicht,
Mindestkapital, Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Die Genossenschaft ist als übertragender
Rechtsträger nach Maßgabe des
Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2024
sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer
Vertreterversammlung und der
Gesellschafterversammlung des
übernehmenden Rechtsträgers vom selben
Tag mit der Verheijen GmbH mit Sitz in
Eldena (Amtsgericht Schwerin, HRB 11813)
verschmolzen.
Die Verschmelzung wird erst wirksam mit
Eintragung auf dem Registerblatt des
übernehmenden Rechtsträgers. |
a)
15.10.2024
Niemann |
5 |
b)
Berichtigung von Amts wegen:
Die Geschäftsanschrift ist gelöscht:
Geschäftsanschrift:
Ludwigsluster Strasse 26, 19294 Eldena |
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a)
05.01.2023
Niemann |
GnR 470: Marktfruchtanbau-Genossenschaft Eldena e.G., Eldena, Ludwigsluster Strasse 26, 19294 Eldena. Nicht mehr Vorstand: Mäder, Uwe, Eldena, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Verheijen, Ivo, Eldena, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
GnR 470: Marktfruchtanbau-Genossenschaft Eldena e.G., Eldena, Ludwigsluster Strasse 26, 19294 Eldena. Die Generalversammlung vom 25.01.2022 hat eine Änderung des Statuts in § 28 Ziff. 1 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) beschlossen.
Marktfruchtanbau-Genossenschaft Eldena e.G., Eldena, Ludwigsluster Strasse 26, 19294 Eldena.Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 03.03.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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