HRB 9087:Marktplatz Gastronomie GmbH, Monschau, Burgau 15, 52156 Monschau.Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Marktplatz Gastronomie GmbH, Monschau, Burgau 15, 52156 Monschau. Firma Marktplatz Gastronomie GmbH, MonschauHRB 9087Löschung der GesellschaftEs ist beabsichtigt, die Gesellschaft gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen.Dies erscheint angezeigt, nachdem das Insolvenzgericht Aachen 93 IN 26/13 festgestellt hat, dass eine die Kosten des Insolvenzverfahrens deckende Vermögenssumme nicht vorhanden ist, und deshalb die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt hat.Es wird Ihnen Gelegenheit gegeben, binnen drei Monaten gegen die Absicht der Löschung Widerspruch einzulegen und eventuell Belege über noch vorhandenes Vermögen vorzulegen.Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen.Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung.Die Bekanntgabe ist durch Bekanntmachung im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Marktplatz Gastronomie GmbH, Monschau, Burgau 15, 52156 Monschau. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Aachen (93 IN 26/13) vom 24.05.2013 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Marktplatz Gastronomie GmbH, Monschau, Burgau 15, 52156 Monschau. Von Amts wegen gem. § 395 FamFG eingetragen: Nicht mehr Geschäftsführer: Glindmeyer, Josef, Düren, * ‒.‒.‒‒.
Marktplatz Gastronomie GmbH, Monschau, Burgau 15, 52156 Monschau. der Geschäftsführer Josef Glindmeyer ist am 21.09.2012 verstorben. Hierdurch ist das Handelsregister unrichtig geworden.Gemäß § 395 FamFG kann eine Eintragung im Handelsregister von Amts wegen gelöscht werden, wenn sie wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig ist. Dies ist nach obigen Ausführungen der Fall.Es ist daher beabsichtigt, die Eintragung des Geschäftsführers Josef Glindmeyer von Amts wegen im Handelsregister zu löschen. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme hierzu binnen 1 Monat seit Bekanntgabe dieses Schreibens.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist durch Bekanntmachung im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
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