Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Der Einzelkaufmann
Markus Barth e.K., Wain
hat als Inhaber der Firma
"Markus Barth e.K.", Wain (Amtsgericht Amtsgericht Ulm HRA
722744)
das von ihm betriebene Unternehmen
im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs-
und Übernahmevertrages vom 26.07.2023 und des
Versammlungsbeschlusses vom 26.07.2023 auf die
Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen
(Ausgliederung zur Aufnahme).
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.
c)
Einlage um 940.000,00 EUR erhöht bei
Kommanditist:
Barth, Markus, Wain, * ‒.‒.‒‒, Einlage: 1.000.000,00 EUR. |
a)
02.08.2023
Mutlu |
HRA 722040: Markus Barth Logistik GmbH & Co. KG, Laupheim, Neue Welt 37, 88471 Laupheim. Einzelprokura: Barth, Marvin, Wain, * ‒.‒.‒‒.
HRA 722040: Markus Barth Logistik GmbH & Co. KG, Laupheim, Neue Welt 37, 88471 Laupheim. Prokura erloschen: Tauchen, Michael, Elchingen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 722040: Markus Barth Logistik GmbH & Co. KG, Laupheim, Neue Welt 37, 88471 Laupheim. Einzelprokura: Tauchen, Michael, Elchingen, * ‒.‒.‒‒.
Markus Barth Logistik GmbH & Co. KG, Laupheim, Neue Welt 37, 88471 Laupheim.Der Einzelkaufmann Barth, Markus, Wain, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Barth Europa-Transporte e.K.", Schwendi (Amtsgericht Ulm HRA 640744) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.08.2010 und des Versammlungsbeschlusses vom 03.08.2010 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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