HRB 4876: Markus Birner Vermögensverwaltung GmbH, Kümmersbruck, Vilstalstraße 163, 92245 Kümmersbruck. Die Birner GmbH technologieformenbau mit dem Sitz in Kümmersbruck (Amtsgericht Amberg HRB 1264) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag durch Aufnahme mit der Gesellschaft verschmolzen.
HRB 4876:Markus Birner Vermögensverwaltung GmbH, Kümmersbruck, Vilstalstraße 163, 92245 Kümmersbruck.Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2014 hat die Ergänzung des § 4 des Gesellschaftsvertrages (Verfügung über Geschäftsanteile) um einen Absatz 3, die Neueinfügung eines § 6a (Gesellschafterversammlung) und die Neufassung von § 9 Abs.1 (Kündigung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Markus Birner Vermögensverwaltung GmbH, Kümmersbruck, Vilstalstraße 163, 92245 Kümmersbruck. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2011. Geschäftsanschrift: Vilstalstraße 163, 92245 Kümmersbruck. Gegenstand des Unternehmens: das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere auch die Vermietung von Grundbesitz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Birner, Markus, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen Birner Vermögensverwaltung, Inhaber Markus Birner e.K., mit dem Sitz in Kümmersbruck (Amtsgericht Amberg HRA 3111). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.