Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
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Prokura erloschen:
Besic, Georgios, Lindau, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
09.12.2024
Bullmann |
HRB 740489: Markus Hartl Baggerbetrieb GmbH, Tettnang, Butzenwinkelstraße 14, 88069 Tettnang. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.04.2020. Geschäftsanschrift: Butzenwinkelstraße 14, 88069 Tettnang. Gegenstand: Die Erbringung von Baggerarbeiten, Pflasterarbeiten sowie Kabelbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Hartl, Markus, Kressbronn am Bodensee, * ‒.‒.‒‒; Kopp, Roland, Kressbronn am Bodensee, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Besic, Georgios, Lindau, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Markus Hartl Baggerbetrieb GmbH & Co. KG", Kressbronn am Bodensee (Amtsgericht Ulm HRA 726444) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRA 726444: Markus Hartl Baggerbetrieb GmbH & Co. KG, Kressbronn am Bodensee, Riedweg 12, 88079 Kressbronn am Bodensee. (ist die Erbringung von Baggerarbeiten, Pflasterarbeiten sowie der Kabelbau.). Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 21.04.2020 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Markus Hartl Baggerbetrieb GmbH", Tettnang (Amtsgericht Ulm HRB 740489) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 740489: Markus Hartl Baggerbetrieb GmbH, Tettnang, Butzenwinkelstraße 14, 88069 Tettnang. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.04.2020. Geschäftsanschrift: Butzenwinkelstraße 14, 88069 Tettnang. Gegenstand: Die Erbringung von Baggerarbeiten, Pflasterarbeiten sowie Kabelbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Hartl, Markus, Kressbronn am Bodensee, * ‒.‒.‒‒; Kopp, Roland, Kressbronn am Bodensee, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Besic, Georgios, Lindau, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Markus Hartl Baggerbetrieb GmbH & Co. KG", Kressbronn am Bodensee (Amtsgericht Ulm HRA 726444) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 726444: Markus Hartl Baggerbetrieb GmbH & Co. KG, Kressbronn am Bodensee, Riedweg 12, 88079 Kressbronn am Bodensee. (Durchführung von Bagger-, Kabelbau- und Pflasterarbeiten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Riedweg 12, 88079 Kressbronn am Bodensee. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Markus Hartl Baggerbetrieb Verwaltungs GmbH, Kressbronn am Bodensee (Amtsgericht Ulm HRB 738097). Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Markus Hartl Baggerbetrieb GmbH", Kressbronn am Bodensee (Amtsgericht Ulm HRB 729931) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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