Markus Müller GmbH, Holzheim (Limburger Str. 16, 65558 Holzheim). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Firma Markus Müller Landschaftsbau e.K. am 05.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Markus Müller GmbH, Holzheim (Limburger Str. 16, 65558 Holzheim). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2006 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Markus Müller Landschaftsbau e.K. mit Sitz in Holzheim auftretenden Kaufmann Markus Müller, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.