HRB 234037 B: Markus Meißner Malermeisterbetrieb GmbH, Berlin, Tile-Brügge-Weg 19, 13509 Berlin. Prokura: 1. Gloßmann, Adrian, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.02.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 7 (Gesellschafterbeschlüsse).
HRB 234037 B: Markus Meißner Malermeisterbetrieb GmbH, Berlin, Tile-Brügge-Weg 19, 13509 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.10.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) und in § 10 (Ergebnisverwendung).
HRB 234037 B: Markus Meißner Malermeisterbetrieb GmbH, Berlin, Tile-Brügge-Weg 19, 13509 Berlin. Firma: Markus Meißner Malermeisterbetrieb GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Tile-Brügge-Weg 19, 13509 Berlin; Gegenstand: Erbringung von Maler-, Lackierer-, Stuckateur-, Bodenbelags, Bodenüberarbeitungs-, Trockenbau- und Wärmedämmungsarbeiten (WDVS) sowie das ganze Spektrum des Maler- und Lackiererhandwerks. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Meißner, Markus, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 18.08.2021 mit Änderung vom 27.09.2021 in § 3 (Stammkapital); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Markus Meißner Malermeister e.K. vom Inhaber Markus Meißner gerführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 58453 B) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 18.08.2021 mit Änderung vom 27.09.2021. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.