HRB 9680 KI: Markus Nachtigall Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Großenaspe, Johann-Hinrich-Fehrs-Straße 32, 24623 Großenaspe. Rechtsverhaeltnis: Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 9680 KI: Markus Nachtigall Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Großenaspe, Johann-Hinrich-Fehrs-Straße 32, 24623 Großenaspe. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren. Vorstand: Änderung zu Nr. 1: Liquidator: Nachtigall, Markus, * ‒.‒.‒‒, Großenaspe; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.12.2019 ist die Gesellschaft aufgelöst.
Markus Nachtigall Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Großenaspe(Johann-Hinrich-Fehrs-Str. 32, 24623 Großenaspe). Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung an Unternehmen, die den Import, Export und Großhandel mit Fleisch, Wurstwaren und sonstigen Lebensmitteln zum Gegenstand haben. Kapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: Geschäftsführer:; 1. Nachtigall, Markus, * ‒.‒.‒‒, Großenaspe; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.09.2007..