HRB 104972: Markusbrücke Gesellschaft für seelische Gesundheit gemeinnützige GmbH, Losheim, Saarstraße 24, 66679 Losheim. Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführung und Vertretung) sowie die Einfügung eines neuen § 9 (Aufsichtsrat), die Umnummerierung der folgenden §§ und sodann die Änderung der §§ 12 (Organe der Gesellschaft), 13 (Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte) beschlossen. Nach Änderung der konkreten Vertretungsberechtigung, nun: Geschäftsführer: Simon, Frank, Wadern-Büschfeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 104972: Markusbrücke Gesellschaft für seelische Gesundheit gemeinnützige GmbH, Losheim, Saarstraße 24, 66679 Losheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.11.2017. Geschäftsanschrift: Saarstraße 24, 66679 Losheim. Gegenstand: Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- oder Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere durch Hilfeleistung in Rat und Tat für Psychisch Kranke und Behinderte; Arbeit gegen die Diskriminierung Psychisch Kranker und Behinderter und Förderung von Toleranz und Verständnis für spezielle Problematik. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Simon, Frank, Wadern-Büschfeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften zu vertreten. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Markusbrücke e.V., Losheim am See (Amtsgericht Merzig VR 842) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 09.11.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.