HRB 78799: Marlies Möller Holding GmbH, Hamburg, Am Neumarkt 30, 22041 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 beschlossen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Möller, Marlies, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Möller, Manfred, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 78799: Marlies Möller Holding GmbH, Hamburg, Neuer Wall 61, 20354 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Neumarkt 30, 22041 Hamburg.
HRB 78799:Marlies Möller Holding GmbH, Hamburg, Neuer Wall 61, 20354 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Marlies Möller Hannover GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 39059) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Marlies Möller Holding GmbH, Hamburg, Neuer Wall 61, 20354 Hamburg.Geschäftsanschrift: Neuer Wall 61, 20354 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom 23.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.07.2009 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 23.07.2009 mit folgenden Gesellschaften verschmolzen: - Marlies Möller Düsseldorf GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 82930); - Marlies Möller Neuer Wall GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 82931) und - Marlies Möller Alstertal GmbH, Hamburg AG Hamburg HRB 83192). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.