HRB 150519 B: Marlin Sportswear Bekleidungshandels GmbH, Berlin, Saalmanstraße 7 - 9, 13403 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Aksu, Nevzat; Geschäftsführer: 4. Marszalek, Roman Krzystof, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.10.2019; 31.10.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse jeweils vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit dieser Eintragung wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 150519 B: Marlin Sportswear Bekleidungshandels GmbH, Berlin, Saalmanstraße 7 - 9, 13403 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Atrium Berlin Bekleidungshandels GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 150526 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 150519 B: Marlin Sportswear Bekleidungshandels GmbH, Berlin, Saalmanstraße 7 - 9, 13403 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Aksu, Kurtulus; Geschäftsführer: 3. Aksu, Nevzat, * ‒.‒.‒‒, Izmir/Türkei; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 150519 B: Marlin Sportswear Bekleidungshandels GmbH, Berlin, Saalmanstraße 7 - 9, 13403 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Aksu, Nevzat; Geschäftsführer: 2. Aksu, Kurtulus, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 150519 B: Marlin Sportswear Bekleidungshandels GmbH, Berlin, Saalmanstraße 7 - 9, 13403 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Saalmanstraße 7 - 9, 13403 Berlin
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