Maro-Möbel Ernst Höffgen GmbH, Ruppichteroth (Brölstr. 14, 53809 Ruppichteroth). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers, MARO Rainer Höffgen e.K. (AG Siegburg, HRA 4538), am 01.06.2005 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Maro-Möbel Ernst Höffgen GmbH, Ruppichteroth (Brölstr. 14, 53809 Ruppichteroth). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2004 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.11.2004 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den künftig unter der Firma "MARO Rainer Höffgen e.K." in Ruppichteroth auftretenden Rainer Höffgen (41 AR 595/04 AG Siegburg), übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit ihrer Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.