Marquardt Bauplanungs GmbH, Neuss (Einsteinstraße 19, 41464 Neuss). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Marquardt Bauplanungs GmbH, Neuss (Einsteinstraße 19, 41464 Neuss). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
Marquardt Bauplanungs GmbH, Neuss, (Einsteinstraße 19, 41464 Neuss).Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (502 IN 94/08) vom 17. Oktober 2008 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse rechtskräftig abgewiesen worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Marquardt Bauplanungs GmbH, Herrenberg (Einsteinestr. 19, 41464 Neuss). Sitz verlegt; nun: Neuss (Amtsgericht Neuss HRB 14558). Das Registerblatt ist geschlossen.
Marquardt Bauplanungs GmbH, Neuss (Einsteinstraße 19, 41464 Neuss). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25. Juni 1993, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 8. Januar 2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2. (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung von Herrenberg (bisher Amtsgericht Stuttgart HRB 243466) nach Neuss beschlossen. Gegenstand: Erwerb von Immobilien aller Art, deren Bebauung, Sanierung, Aufteilung und Veräußerung. Betreuung von Bauvorhaben in fremdem Namen und für fremde Rechnung. Planung und Entwicklung von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie deren Errichtung. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Geschäftsführer: Marquardt, Joachim, Herrenberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.