HRB 2480: Marrek + Könnecker GmbH, Vlotho, Salzuflener Str. 102, 32602 Vlotho. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden DPD GeoPost (Deutschland) GmbH am 13.07.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 2480: Marrek + Könnecker GmbH, Vlotho, Salzuflener Str. 102, 32602 Vlotho. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.04.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.04.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.04.2015 mit der DPD GeoPost (Deutschland) GmbH mit Sitz in Aschaffenburg (Amtsgericht Aschaffenburg - HRB 8887) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 2480: Marrek + Könnecker GmbH, Vlotho, Salzuflener Str. 102, 32602 Vlotho. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.02.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.02.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.02.2015 mit der TEUTO Zustelldienst GmbH mit Sitz in Vlotho (Amtsgericht Bad Oeynhausen - HRB 10371) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 2480: Marrek + Könnecker GmbH, Vlotho, Salzuflener Str. 102, 32602 Vlotho. Nicht mehr Geschäftsführer: Könnecker, Ulrich, Kaufmann, Bielefeld; Marrek, Manfred, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Loock, Thomas, Kleve, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Winkelmann, Boris, Aschaffenburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Marrek + Könnecker GmbH, Vlotho (Salzuflener Str. 102, 32602 Vlotho). Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2006 hat die komplette Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.