Marte Handelsvertretungen GmbH, München, Bustellistraße 5, 80638 München. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
Marte Handelsvertretungen GmbH, München, Bustellistraße 5, 80638 München. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Marte, Gunther, Kaufmann, Seeshaupt. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts München (Az. 1501 IN 4507/10) vom 21.03.2011 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Marte Handelsvertretungen GmbH, München, Bustellistraße 5, 80638 München.Geschäftsanschrift: Bustellistraße 5, 80638 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Marte, Alexander, München, * ‒.‒.‒‒.
Gunther Marte Handelsvertretungsgesellschaft mbH, München (Bustellistraße 5, 80638 München). Die Gesellschafterversammlung vom 11.06.2008 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR und die Änderung der §§ 4 (Stammkapital),1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Marte Handelsvertretungen GmbH. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
Gunther Marte Handelsvertretungsgesellschaft mbH, München (Bustellistr. 7, 80638 München). Bestellt: Geschäftsführer: Marte, Alexander, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 25.10.1994 mit Gunther Marte als Inhaber des unter der Firma "Gunther Marte" betriebenen Einzelunternehmens mit dem Sitz in Oberstaufen (Amtsgericht kempten HRA 787) ist durch Kündigung zum 31.12.2006 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.