HRB 1817 RE: Martens Elektronik GmbH, Barsbüttel, Kiebitzhörn 18, 22885 Barsbüttel. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 18.07.2013 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Regensburg, HRB 10993) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 1817 RE: Martens Elektronik GmbH, Barsbüttel, Kiebitzhörn 18, 22885 Barsbüttel. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die GHM Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Regenstauf (AG Regensburg HRB 10993) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 1817 RE: Martens Elektronik GmbH, Barsbüttel, Kiebitzhörn 18, 22885 Barsbüttel. Rechtsverhaeltnis: Der mit der GHM Beteiligungs GmbH (ehemals firmierend unter Greisinger Beteiligungs GmbH) mit Sitz in Regenstauf (Amtsgericht Regensburg, HRB 10993) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 03.12.2012 geändert worden. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 03.12.2012 der Änderungsvereinbarung zugestimmt.
Martens Elektronik GmbH, BarsbüttelKiebitzhörn 18, 22885 Barsbüttel. Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Greisinger Beteiligungs GmbH in Regenstauf (Amtsgericht Regensburg, HRB 10993), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 09.03.2009 zugestimmt hat..
Martens Elektronik GmbH, BarsbüttelKiebitzhörn 18, 22885 Barsbüttel. Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Martens, Hans-Joachim; Geschäftsführer:; 3. Oehler, Günther , * ‒.‒.‒‒, Stockach; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
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