Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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c)
Durch Sonderrechtsnachfolge eingetreten:
Kommanditist:
Ahle, Sven, Lemgo, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme: 605.000,00 EUR.
Durch Sonderrechtsnachfolge ausgeschieden:
Kommanditist:
Ahle, Thomas, Lage, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme: 605.000,00 EUR. |
a)
22.01.2025
Meier |
11 |
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c)
Haftsumme(n) erhöht:
Kommanditist:
Ahle, Thomas, Lage, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme: 605.000,00 EUR.
Haftsumme(n) erhöht:
Kommanditist:
Ahle, Marius, Lage, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme: 605.000,00 EUR. |
a)
22.01.2025
Meier |
HRA 3017: Martin Ahle GmbH + Co. KG, Lage, Quellenstr. 27, 32791 Lage. Prokura erloschen: Rummel, Christoph, Bad Lippspringe, * ‒.‒.‒‒.
HRA 3017: Martin Ahle GmbH + Co. KG, Lage, Quellenstr. 27, 32791 Lage. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.04.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.04.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.04.2017 mit der Milde-Beton Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Gardelegen (Amtsgericht Stendal, HRB 1205) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Martin Ahle GmbH + Co. KG, Lage, Quellenstr. 27, 32791 Lage. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.06.2013 mit der Rescha-Sand- und Kieswerk GmbH. & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Lage (Amtsgericht Lemgo HRA 3043) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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