HRA 702463: Martin Albrecht e.K., Ötisheim, Maulbronner Straße 64, 75443 Ötisheim. Neuer Inhaber: Albrecht, Sascha Martin, Ötisheim, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden als Inhaber: Albrecht, Martin Georg, Ötisheim, * ‒.‒.‒‒. Das Handelsgeschäft ist mit dem Recht zur Fortführung der Firma übergegangen auf: Albrecht, Sascha Martin, Ötisheim, * ‒.‒.‒‒. Der Übergang der im Geschäftsbetrieb des früheren Inhabers begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.
HRA 702463: Martin Albrecht e.K., Ötisheim, Maulbronner Straße 68, 75443 Ötisheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Maulbronner Straße 64, 75443 Ötisheim.
Martin Albrecht e.K., Ötisheim, Maulbronner Straße 68, 75443 Ötisheim.(Zimmereibetrieb.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Maulbronner Straße 68, 75443 Ötisheim. Inhaber: Albrecht, Martin Georg, Ötisheim, * ‒.‒.‒‒. Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund der Verschmelzungserklärung vom 10.07.2009 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 10.07.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Martin Albrecht GmbH Holzbau und Sägewerk", Ötisheim (Amtsgericht Mannheim HRB 511187) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.