HRA 17566: Martin Braun Backmittel und Essenzen KG, Hannover, Tillystr. 17, 30459 Hannover. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Dr. August Oetker Pensions-GmbH mit Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRB 35044) am 19.07.2021 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 17566: Martin Braun Backmittel und Essenzen KG, Hannover, Tillystr. 17, 30459 Hannover. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.06.2021 Teile des Vermögens (Verpflichtungen aus Pensionen und Pensionsanwartschaften gegenüber vormals bei der übernehmenden Gesellschaft und den der übernehmenden Gesellschaft zuzurechnenden Gesellschaften beschäftigten Rentnern und Rentenanwärtern sowie gegenüber den Rentenempfängern mit allen Rechten und Pflichten, ferner Vermögenswerte in einem Umfang, der für die übernehmende Gesellschaft ausreicht, sämtliche übernommenen Verpflichtungen aus den Pensionsverpflichtungen und -anwartschaften gegenüber Rentenempfängern und Rentenanwärtern voll zu finanzieren) der Dr. August Oetker Pensions-GmbH mit Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRB 35044) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.