Martin Latz Steuerberatungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Hüttenstraße 7, 40215 Düsseldorf.Neue Geschäftsanschrift: Hansaallee 159, 40549 Düsseldorf.
GfW-Gesellschaft für Wissenstransfer mbH, Hürtgenwald-Gey, Hüttenstraße 7, 40215 Düsseldorf.Der Sitz ist nach Düsseldorf (jetzt Amtsgericht Düsseldorf HRB 60645) verlegt.
Martin Latz Steuerberatungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Hüttenstraße 7, 40215 Düsseldorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.08./11.11.1993, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Hürtgenwald-Gey (bisher AG Düren HRB 2332) nach Düsseldorf beschlossen. Im übrigen wurde der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst. Insbesondere geändert wurden die §§ 1 Abs. 1 (Firma ) - vorher: GfW-Gesellschaft für Wissenstransfer mbH - , 2 (Gegenstand des Unternehmens), 5 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und 9 (Vertretung). Das Stammkapital ist von DEM 50.000,00 auf die Währungseinheit Euro umgestellt (EUR 25.564,59) und sodann um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 erhöht worden. Geschäftsanschrift: Hüttenstraße 7, 40215 Düsseldorf. Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar sind, insbesondere Unternehmensberatung und Mediation. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch ihn allein vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Abweichend davon kann die Gesellschafterversammlung Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Die Gesellschafterversammlung kann auch einzelne oder alle Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Der Geschäftsführer Martin Latz ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer allein vertreten, muss dieser Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten, muss mindestens einer der Geschäftsführer Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, muss der Geschäftsführer Steuerberater sein. Bestellt als Geschäftsführer: Latz, Martin, Hürtgenwald-Gey, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Latz, Dennis, Hürtgenwald-Gey, * ‒.‒.‒‒.