Martin Merz GmbH Steinmetzbetrieb, Nidda, (Am Wäldchen 3, 63667 Nidda).Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (AG Friedberg, HRA 4266) am 22.04.2009 wirksam geworden.
Martin Merz GmbH Steinmetzbetrieb, Nidda, (Am Wäldchen 3, 63667 Nidda).Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.03.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Martin Merz e.K. Steinmetzbetrieb auftretenden Kaufmann Martin Elmar Merz übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.