HRB 27991: Martin Schwab Steuerberatungsgesellschaft mbH, Berchtesgaden, Waldhofweg 3, 83471 Berchtesgaden. Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2022 hat die Änderung der §§ 14 (Beschlussfassung) und 20 (Kündigung) der Satzung beschlossen.
HRB 27991: Martin Schwab Steuerberatungsgesellschaft mbH, Berchtesgaden, Waldhofweg 3, 83471 Berchtesgaden. Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 6.000,00 EUR und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 56.000,00 EUR.
HRB 27991: Martin Schwab Steuerberatungsgesellschaft mbH, Berchtesgaden, Waldhofweg 3, 83471 Berchtesgaden. Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2020 hat die Satzung neu gefasst.
HRB 27991: MSBG Steuerberatungsgesellschaft mbH, Berchtesgaden, Waldhofweg 3, 83471 Berchtesgaden. Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2019 hat die Änderung des § 1 Abs. 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Martin Schwab Steuerberatungsgesellschaft mbH.
HRB 27991: MSBG Steuerberatungsgesellschaft mbH, Berchtesgaden, Waldhofweg 3, 83471 Berchtesgaden. Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 28.08.2019 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2019 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag Teile des Vermögens ("Kernbereich Steuerberatung") von der Martin Schwab Steuerberatungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Berchtesgaden (Amtsgericht Traunstein HRB 12359) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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