HRB 15111: Martin Wels & Sohn Beteiligungs-GmbH, Osnabrück, Im Grünen Tal 12, 49078 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Altemöller, Wolfgang, Dachdeckermeister, Mettingen.
HRB 15111: Martin Wels & Sohn Beteiligungs-GmbH, Osnabrück, Im Grünen Tal 12, 49078 Osnabrück. Geändert, nun: Geschäftsführer: Wels, Theo, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Wels, Martin, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Martin Wels & Sohn Beteiligungs-GmbH, Osnabrück, Im Grünen Tal 12, 49078 Osnabrück.Die Gesellschafterversammlung hat am 14.04.2009 zum Zwecke der Verschmelzung mit der Wels Dachrinnenreinigung und Dienstleistungen Beteiligungs-GmbH, Osnabrück, (Amtsgericht Osnabrück HRB 16590) beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 29.435,41 auf EUR 55.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 zu ändern. Geschäftsanschrift: Im Grünen Tal 12, 49078 Osnabrück. 55.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Martin Wels & Sohn Beteiligungs-GmbH, Osnabrück, Im Grünen Tal 12, 49078 Osnabrück.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.04.2009 mit der Wels Dachrinnenreinigung und Dienstleistungen Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 16590) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.