Martin Weyh Bauunternehmung GmbH, Bebra (Robert-Bunsen-Straße 4, 36179 Bebra). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GUT Gleisunterhaltungstechnik GmbH am 07.11.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Martin Weyh Bauunternehmung GmbH, Bebra (Robert-Bunsen-Straße 4, 36179 Bebra). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der GUT Gleisunterhaltungstechnik GmbH mit Sitz in Unterbreizbach (Amtsgericht Jena HRB 301857) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Martin Weyh Bauunternehmung GmbH, Bebra (Robert-Bunsen-Straße 4, 36179 Bebra). Die Gesellschafterversammlungen vom 21.06.2007 und 28.08.2007 haben die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 35,04 EUR auf 25.600,- EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen sowie den Gesellschaftsvertrag in § 9 (Geschäftsanteil) und § 13 (Bekanntmachung) geändert. Neues Stammkapital: 25.600,00 EUR.