HRA 5127: Martin Wintergärten GmbH & Co. KG, Hilders (Findloser Weg 22, 36115 Hilders). Die Firma ist gemäß § 394 Absatz 4 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRA 5127: Martin Wintergärten GmbH & Co. KG, Hilders (Findloser Weg 22, 36115 Hilders Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
HRA 5127: Martin Wintergärten GmbH & Co. KG, Hilders (Findloser Weg 22, 36115 Hilders). Durch Beschluss des Amtsgerichts Fulda (Az. 92 IN 13 / 09) vom 20.04.2016 ist das Insolvenzverfahren nach Schlussverteilung aufgehoben.
Martin Wintergärten GmbH & Co. KG, Hilders, (Findloser Weg 22, 36115 Hilders).Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Martin Wintergärten GmbH & Co. KG, Hilders (Findloser Weg 55, 36115 Hilders, Herstellung und Vertrieb von Wintergärten, Glasanbauten, Überdachungen sowie Pergolen in Holz und Metall sowie Herstellung und Vertrieb von sonstigen Stahl- und Metallwaren sowie sonstigen Holzwaren.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Maune Verwaltungsgesellschaft mbH, Kronberg im Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 6840). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Martin Wintergärten GmbH mit dem Sitz in Hilders (Amtsgericht Fulda HRB 2701). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.