Marxen & Schmöckel Ingenieurgesellschaft mbH, Henstedt-Ulzburg, Brahmkoppel 3, 24558 Henstedt-Ulzburg. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift:; Brahmkoppel 3, 24558 Henstedt-Ulzburg.
Marxen & Schmöckel Ingenieurgesellschaft mbH, Henstedt-Ulzburg(Bahnhofstraße 1, 24558 Henstedt-Ulzburg). Gegenstand: Planung und Dienstleistung für technische Gebäudeausrüstung und artverwandte Ingenieurleistungen und alle damit unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten. Kapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Marxen, Hartwig, * ‒.‒.‒‒, Itzehoe; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Schmöckel, Jan, * ‒.‒.‒‒, Bad Oldesloe; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Marxen & Schmöckel Partner Beratendes Ingenieurbüro Planung und Dienstleistung für Gebäudetechnik mit Sitz in Henstedt-Ulzburg (Amtsgericht Kiel, PR 158 KI) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 21.12.2007. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..