VR 526:Maschinen- und Betriebshilfsring Untere Saar e. V., Merzig (Wallenbornstraße 0, Wackenberger Hof, 66571 Eppelborn-Wiesbach). Die Verschmelzung dieses Vereins und der Vereine Maschinen- und Betriebshilfsring Ottweiler-Bliesgau e.V. in Ottweiler und Maschinen- und Betriebshilfsring Landkreis St. Wendel e.V. in St. Wendel mit dem aufnehmenden Verein Maschinen- und Betriebshilfsring Saarland e.V. in Eppelborn wurde am 5.7.2013 in das Vereinsregister des aufnehmenden Vereins (Amtsgericht Ottweiler VR 653) eingetragen. Hier von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG. Dieser Verein ist erloschen. nicht eingetragen: Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Maschinen- und Betriebshilfsring Untere Saar e. V., Merzig (Wallenbornstraße 0, Wackenberger Hof, 66571 Eppelborn-Wiesbach). Die Verschmelzung dieses Vereins und der Vereine Maschinen- und Betriebshilfsring Ottweiler-Bliesgau e.V. in Ottweiler und Maschinen- und Betriebshilfsring Landkreis St. Wendel e.V. in St. Wendel mit dem aufnehmenden Verein Maschinen- und Betriebshilfsring Saarland e.V. in Eppelborn wurde am 5.7.2013 in das Vereinsregister des aufnehmenden Vereins (Amtsgericht Ottweiler VR 653) eingetragen. Hier von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG. Dieser Verein ist erloschen. nicht eingetragen: Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Maschinen- und Betriebshilfsring Untere Saar e. V., Merzig (Wallenbornstraße 0, Wackenberger Hof, 66571 Eppelborn-Wiesbach). Dieser Verein sowie die Vereine Maschinen- und Betriebshilfsring Ottweiler-Bliesgau e.V. in Ottweiler (Amtsgericht Ottweiler VR 214) und Maschinen- und Betriebshilfering Landkreis St. Wendel e.V. in St. Wendel (Amtsgericht St. Wendel VR 811) sind verschmolzen durch Aufnahme mit dem übernehmenden Verein Maschinen und Betriebshilfsring Saarland e.V. in Eppelborn (Registerblatt Amtsgericht Ottweiler Blatt 653) auf Grund des Verschmelzungsvertrags vom 13.12.2012 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 26.2.2013 und der übrigen Mitgliederversammlungen vom 26.2.2013 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 26.2.2013. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Vereinsregister des übernehmenden Vereins wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wennn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.