HRA 4413: Maschinenbau GEROLD GmbH & Co. KG, Nettetal, Herrenpfad-Süd 44, 41334 Nettetal. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1 HGB eingetragen.
HRA 4413: Maschinenbau GEROLD GmbH & Co. KG, Nettetal, Herrenpfad-Süd 44, 41334 Nettetal. Prokura erloschen: Deutges, Johannes, Nettetal, * ‒.‒.‒‒; Weiß, Jürgen, Nettetal, * ‒.‒.‒‒. Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (Az. 90 IN 22/15) vom 29.09.2020 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRA 4413: Maschinenbau GEROLD GmbH & Co. KG, Nettetal, Herrenpfad-Süd 44, 41334 Nettetal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (90 IN 22/15) vom 01.07.2015 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Maschinenbau GEROLD GmbH & Co. KG, Nettetal (Herrenpfad-Süd 44, 41334 Nettetal). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.04.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.04.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.04.2006 mit der Werkzeug- + Formenbau GEROLD GmbH mit Sitz in Nettetal (AG Krefeld, HRB 8443) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.