HRB 200664: Maschinenbau-Dreherei Andreas Strey GmbH, Lehrte, Vor dem Osterholze 5, 31275 Lehrte. Prokura von Amts wegen nach § 384 FamFG gelöscht bei: Kacinari, Daniel, Lehrte, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 200664:Maschinenbau-Dreherei Andreas Strey GmbH, Lehrte, Vor dem Osterholze 5, 31275 Lehrte.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Kacinari, Daniel, Lehrte, * ‒.‒.‒‒.
Maschinenbau-Dreherei Andreas Strey GmbH, Lehrte, Vor dem Osterholze 5, 31275 Lehrte. Neue Geschäftsanschrift: Vor dem Osterholze 5, 31275 Lehrte.
Maschinenbau-Dreherei Andreas Strey GmbH, Lehrte (Osterstraße 16 E, 31275 Lehrte). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. 1. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von Maschinen und der Apparatebau sowie die Lohnfertigung von Dreh-, Fräs- und Bohrarbeiten. 2. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmenszweck beteiligen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie ist zu allen Geschäften berechtigt, die den Gegenstand des Unternehmens zu fördern geeignet sind. 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt als Geschäftsführer: Strey, Andreas, Drehermeister, Lehrte, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der Strey-Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Lehrte (Amtsgericht Hildesheim, HRB 35164) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 27.02.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.02.2007. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.