HRB 103704: Heller Maschinen GmbH, Arnstadt, Bierweg 28, 99310 Arnstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2016 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: Firma. Neue Firma: Maschinenservice Arnstadt GmbH.
Heller Maschinen GmbH, Arnstadt, Bierweg 28, 99310 Arnstadt. Gemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Bierweg 28, 99310 Arnstadt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gross, Roland, Erfurt, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Heller, Christian, Arnstadt, * ‒.‒.‒‒.
Heller Maschinen GmbH, Arnstadt (Bierweg 28, 99310 Arnstadt). Die Gesellschafterversammlung vom 21.05.2007 hat die Unstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals umm 870,81 Euro auf 52.000,- Euro sowie eine weitere Erhöhung des Stammkapitals um 3.000,- auf 55.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Heller Automation GmbH mit dem Sitz in Erfurt und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 55.000,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Gross, Roland, Diplom-Ingenieur, Erfurt, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Heller Automation GmbH mit dem Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena HRB 107698) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.05.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.