Maschinenzentrale des Verbandes landwirtschaftlicher Vereine Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Bonn, Zingsheimstraße 9, 53225 Bonn. Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden unter der Maschinenzentrale des Verbandes landwirtschaftlicher Vereine e.K. (Amtsgericht Bonn, HRA 8097) auftretenden Kaufmanns Ebe Leonhard Ebsen am 10.01.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Maschinenzentrale des Verbandes landwirtschaftlicher Vereine Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Bonn, Zingsheimstraße 9, 53225 Bonn. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.01.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.01.2013 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Maschinenzentrale des Verbandes landwirtschaftlicher Vereine e.K. (Amtsgericht Bonn 19 AR 15/13) auftretenden Kaufmann Ebe Leonhard Ebsen übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.